Geschäfte bleiben zu

Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag beim Münchner Stadtgründungsfest

25.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:46 Uhr

München (DK) Beim Münchner Stadtgründungsfest am 18. und 19. Juni wird es nach heftigen Auseinandersetzungen keinen verkaufsoffenen Sonntag geben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte eine entsprechende Verordnung der Landeshauptstadt München für ungültig, wie das Gericht gestern mitteilte. Diese sah vor, dass Geschäfte innerhalb des Altstadtrings und im Bereich des Hauptbahnhofs am Sonntagnachmittag, 19. Juni, ihre Tore für Kunden hätten öffnen dürfen.

Um die Sonntagsöffnung war heftig gestritten worden. Die Geschäftsinhaber in der Innenstadt fordern schon seit Langem einen regelmäßigen verkaufsoffenen Sonntag, wie er in vielen bayerischen Kommunen üblich ist. Die Stadt wollte diesen Mitte Juni im Rahmen des Stadtgründungsfests erlauben. Bei dem zweitägigen Fest soll der Bereich rund um Odeonsplatz und Marienplatz in eine Erlebnismeile mit vielen Ständen und Attraktionen verwandelt werden. Durch die Shoppingmöglichkeiten sollte die Attraktivität der Veranstaltung zusätzlich gesteigert werden.

Die Gewerkschaften aber liefen gegen die zusätzlichen Öffnungszeiten Sturm und prangerten einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz an - mit Erfolg. Verkaufsoffene Sonntage seien nur erlaubt, wenn eine damit verbundene Veranstaltung selbst "prägende Wirkung" habe.

Die Stadt habe aber nicht darlegen können, dass die Öffnung von Geschäften "den öffentlichen Charakter dieses Tages nicht maßgeblich prägen werde", urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Im Klartext: Die Attraktivität der offenen Läden könnte die Attraktivität des Festes überlagern. Daher bleiben die Geschäfte zu.