"Freies Netz Süd": Gericht verhandelt Verbot von Neonazi-Netzwerk

13.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:41 Uhr

München (dpa) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich am Dienstagvormittag in München mit dem Verbot des Neonazi-Netzwerks "Freies Netz Süd" (FNS). Die Vereinigung war im Juli 2014 durch das bayerische Innenministerium verboten worden. In einer Mitteilung hieß es, das FNS verfolge "die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen" der schon 2003 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront" weiter.

Gleichzeitig wurde der Betrieb der FNS-Webseite untersagt, zudem wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt.

Die 41 Kläger, die jetzt gegen den Freistaat klagen, halten das Verbot laut Gerichtsmitteilung für rechtswidrig, weil das "Freie Netz Süd" kein Verein, sondern eine Netzplattform gewesen sei. Eine Entscheidung soll es laut Sprecher in der kommenden Woche geben.