Aichach
Forstbesitzer scheitert vor Gericht

17.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:33 Uhr

Aichach (DK/dpa) Zur Debatte stand für viele wohl die Freiheit im Kleinen. Darf man einem Mountainbiker das Fahren in Waldschneisen verbieten? Dieser Frage nahm sich das Aichacher Amtsgericht am Dienstagnachmittag an.

Weil er eine Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wollte, saß ein Mountainbiker aus dem nördlichen Landkreis auf der Anklagebank. Waldbesitzer Umberto Freiherr von Beck-Peccoz wollte ihm verbieten, abseits "geeigneter" Wege durch den Wald zu fahren. Amtsrichter Axel Hellriegel wies die Klage aber zurück.

In Erwartung einer Grundsatzentscheidung schauten gestern Mountainbiker und Waldbesitzer nach Aichach. Ob sogenannte Rückegassen - Schneisen für den Abtransport von Holz - als geeignete Wege gelten und von Mountainbikern befahren werden dürfen, wollten alle wissen. Richter Hellriegel machte indes klar: "Es geht um eine Person und einen konkreten Fall." Grundsatzurteile seien die Sache anderer Instanzen. Er betonte dass der Mountainbiker sich beim Befahren auf sein gesetzlich garantiertes "allgemeines Betretungsrecht" des Waldes berufen könne, da dieses Recht auch für Radfahrer gelte. Die Grundlagen dafür sind in der bayerischen Verfassung und dem Naturschutzgesetz definiert. Im Kern ist das Radeln demnach auf "geeigneten Wegen" erlaubt. In dem Aichacher Fall hatten zuvor sowohl der Begriff "Weg" als auch die Definition "geeignet" für einige Diskussionen im Gerichtssaal gesorgt.