Fernmittenhausen
Tödlicher Polizeieinsatz bleibt ohne juristische Folgen

Untersuchung des Bayerischen Landeskriminalamtes bringt keine Hinweise auf strafbares Verhalten der Beamten

30.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:42 Uhr

Fernmittenhausen (DK) Der tödliche Polizeieinsatz im Oktober vergangenen Jahres im Ehekirchener Ortsteil Fernmittenhausen (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) wird für die beiden Beamten keine rechtlichen Folgen haben. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, ergab die Untersuchung des Landeskriminalamtes keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten.

Die beiden Polizisten sind wieder im Dienst, nachdem sie längere Zeit krankgeschrieben waren. „Es bleibt ein trauriger Unfall, aber nichts Strafbares“, sagt Walter.

Am Montag, 13. Oktober, hatten die beiden Polizisten den 54-Jährigen in seiner Wohnung in Fernmittenhausen abholen wollen. Sie sollten den psychisch auffälligen Mann zu einer Untersuchung ins Neuburger Gesundheitsamt bringen. Der Patient war längere Zeit in einer Einrichtung in Schweinspoint (Kreis Donau-Ries) untergebracht, kehrte nach einem Weihnachtsbesuch nicht mehr dorthin zurück. Als die Polizisten ihn zum Mitkommen aufforderten, wollte der Mann seine Wohnungstüre nicht öffnen. Die Beamten brachen die Tür auf, er leistete Widerstand, die Polizisten legten ihm Handschellen an. Dabei wurde der 54-Jährige bewusstlos und starb wenig später.

Laut Obduktionsergebnis handelte es sich um einen „lagebedingten Erstickungstod“, verursacht durch die ungünstige Liegeposition, sein hohes Übergewicht und eine Herzerkrankung. Wie der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität München, Matthias Graw, erklärt, komme es im Rahmen von Gerangel oder Polizeieinsätzen, aber auch in anderen Bereichen, wie der Pflege, öfters zu solchen Erstickungen. „Durch die Lage, in die der Körper gezwungen wird, ist das Atmen nicht mehr möglich“, so der Professor.