Eichstätt
Datenleck an der Universität in Eichstätt

27.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:18 Uhr

 

Eichstätt (DK) Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) hat ein Datenleck: Ein Stapel mit persönlichen Unterlagen von Studienplatzbewerbern landete ungeschreddert im Papiermüll und wurde so öffentlich zugänglich. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen.

Bewerber um einen Studienplatz haben bei der Studentenkanzlei, der Verwaltungszentrale für alle der rund 4800 Studenten an der KU, eine ganze Reihe persönlicher Unterlagen einzureichen. Die Richtlinien zum Umgang mit solchen Papieren sind eindeutig und auf der Basis des Bayerischen Datenschutzgesetzes klar geregelt: Bei einer Zusage verbleiben sie in der Kanzlei, bei einer Absage werden sie – sofern ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist – zurückgesandt oder eben „fachgerecht entsorgt“. Doch genau das ist nun mit einem Stapel persönlicher Unterlagen nicht geschehen.

In die Eichstätter Redaktion unserer Zeitung gelangten 46 detaillierte Bewerbungsunterlagen: Lebensläufe mit Lichtbildern, beglaubigte Zeugniskopien, Praktikumsbescheinigungen, exakte Auflistungen bisheriger anerkannter Prüfungsleistungen anderer Hochschulen, eidesstattliche Erklärungen und anderes mehr. Sie fanden sich in einer ungesicherten Papiertonne der Studentenkanzlei auf einem öffentlich zugänglichen Weg bei der ehemaligen Sommerresidenz. Fakt ist, dass die Unterlagen damit noch immer rechtmäßiges Eigentum der Universität sind – und ihr selbstverständlich zurückgegeben werden. Fakt ist aber auch, dass die Hochschule verpflichtet ist zu verhindern, dass diese persönlichen Daten öffentlich zugänglich sein können. Denn die Katholische Universität hat hier zwingend die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz zu befolgen, und die orientiert sich an den staatlichen Datenschutzbestimmungen.

Vom bayerischen Landesschutzbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, gibt es auf der Basis des Bayerischen Datenschutzgesetzes eine umfangreiche „Orientierungshilfe“, die für alle Behörden und staatlichen Hochschulen bindend ist. Hier sind unterschiedlichen Daten verschiedene Sicherheitsstufen zugeordnet. Bewerbungsunterlagen und Personaldaten gelten dabei als „Sicherheitsstufe vier, besonders sensible Daten“ und müssen zur Entsorgung mit einer „Streifenbreite von maximal sechs Millimetern“ geschreddert werden. Bis dahin müssen sie in verschließbaren Containern aufbewahrt werden. Unter anderem ist dabei darauf zu achten, dass „die Deckel ausreichend verstärkt sind, sodass das Vernichtungsgut nicht durch leichtes Anheben oder Verbiegen des Deckels entnommen werden kann“.

Ungeschreddert dürfen solch sensible Daten also keinesfalls in eine normale Papiertonne wandern, die am öffentlichen Straßenrand zum Leeren bereitsteht. Doch genau das ist mit den 46 Bewerbungen geschehen. Als Thomas Kleinert, als Kanzler der Verwaltungschef der Katholischen Universität in Eichstätt, von unserer Eichstätter Redaktion mit dieser Tatsache konfrontiert wurde, zeigte er sich „entsetzt“ darüber und räumte ein, dass „das niemals hätte geschehen dürfen“.

Selbstverständlich sei auch die Katholische Universität an das Datenschutzgesetz und an die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz gebunden und halte sich in der Regel „natürlich auch daran“, so Kleinert. Es gebe an der KU drei „Vernichtungsstufen“ und eine „abgesperrte zentrale Vernichtungsstelle“, in der ein leistungsstarker Papierschredder für genau solche Zwecke bereitstehe. Die Mitarbeiter seien über die Datenschutzbestimmungen informiert, darauf achte auch die Datenschutzbeauftragte Ruth Katzenberger.

„Dass jemand solche Pa-piere einfach in die Mülltonne wirft, darf nicht passieren“, sagt Kleinert. „Wir werden diesen Vorfall zum Anlass nehmen, um unsere Mitarbeiter erneut eindringlich auf die verbindlichen Datenschutzregeln hinzuweisen.“

Kleinert geht davon aus, dass das Datenleck ein Einzelfall war. Dafür spricht ein aktueller Blick in die betreffende Papiertonne: Dort finden sich feinsäuberlich geschredderte Papierfetzen, die beim besten Willen nicht mehr lesbar sind.