Deggendorf
Kind misshandelt

BGH bestätigt Haftstrafe für Pflegemutter

25.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:30 Uhr

Deggendorf/Karlsruhe (epd/ dpa) Wegen Misshandlung und schwerer Körperverletzung eines vierjährigen Kindes muss eine Pflegemutter aus dem niederbayerischen Landkreis Regen für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem gestern bekannt gegebenen Beschluss die Haftstrafe gegen die Frau bestätigt.

Im März 2014 hatte die damals 34-jährige Kinderkrankenschwester zwei Kinder in Absprache mit dem Jugendamt in die Bereitschaftspflege genommen. Die Betreuung des damals vierjährigen Jungen Mario gestaltete sich dabei deutlich schwieriger als die seines jüngeren Bruders Kevin. Es kam schließlich zu schweren Misshandlungen des älteren Kindes. Das Landgericht Deggendorf sah es als erwiesen an, dass die Pflegemutter Mario an einem sehr heißen Tag im Juni 2014 gezwungen hatte, auf einer aufgeheizten Terrassenplatte sitzen zu bleiben. Der Bub erlitt dabei großflächige Brandblasen. Erst elf Tage später ging die Angeklagte mit dem Kind ins Krankenhaus. Dort wurden auch ältere Brandverletzungen diagnostiziert, deren Ursachen aber nicht mehr festgestellt werden konnten.

Nach dem Urteil des Landgerichts hat sich die Frau, die fünf eigene Kinder hat, der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Dem folgte nun auch der BGH und wies die von der Frau eingelegte Revision zurück.