Kehle durchtrennt - lebenslang für Mord an Ex-Freundin

21.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Nürnberg (dpa) Weil er seiner Ex-Freundin im Bett die Kehle durchgeschnitten hat, ist ein 37-Jähriger in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann am Freitag des Mordes schuldig. Motiv sei Eifersucht gewesen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe es nicht ertragen, dass die Frau ihm den Laufpass gegeben habe.

Der Mann hatte die Vorwürfe bestritten. In der Gesamtschau auf eine ganze Reihe von Indizien habe die Strafkammer dennoch keine Zweifel, dass er den Mord begangen habe, sagte die Richterin. Die ehemalige Lebensgefährtin habe mit dem heimtückischen Messerangriff im November 2015 nicht gerechnet. „Sie wähnte sich völlig in Sicherheit, sie sah nicht einmal auf.“

Die Leiche wurde erst viele Tage später entdeckt - nachdem Kollegen die Polizei gerufen hatten. Der Tatzeitpunkt war daher für die Rechtsmediziner nicht mehr eindeutig feststellbar. Am Abend des 20. November schrieb die Frau jedoch noch einer Arbeitskollegin per Textnachricht aufs Handy, dass sie gleich zu Hause sei, sie wolle dringend mit ihr telefonieren. Später meldete sich die 31-Jährige nicht mehr. Das Mobiltelefon des Angeklagten war zu diesem Zeitpunkt in der Funkzelle am Tatort eingeloggt.

Das Paar hatte sich im Oktober 2014 über Facebook kennengelernt. Bereits im folgenden Dezember zogen sie zusammen. Etwa ein Jahr später trennte sich die Frau von dem Angeklagten.

Nach der Tat verwüstete der Mann die Wohnung. Damit wollte er laut Urteil falsche Spuren legen und den Verdacht auf einen unbekannten Räuber lenken. Doch dies erweckte bei den Ermittlern eher Misstrauen: Die Inszenierung sei spürbar gewesen. Auch Schmuck und Handy der Frau lagen offen herum. Ein Räuber hätte all dies mitgenommen.

In den Tagen danach erzählte der 37-Jährige seinen Freunden, Kollegen und auch der Polizei, dass seine Ex-Freundin das Schloss der Tür ausgewechselt habe und er nicht mehr in die Wohnung komme. Er habe aber gesehen, dass die Rollläden in der Wohnung rauf- und runtergezogen worden seien, das Licht sei ein- und ausgeschaltet worden. Er rief auch am Arbeitsplatz der 31-Jährigen an und behauptete, er habe bereits eine Vermisstenanzeige aufgeben - ebenfalls eine Lüge.