Flüchtlinge über Nachtklub - Mietvertrag bleibt bestehen

03.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:15 Uhr

Siegenburg (dk) Das Landratsamt Kelheim sieht keine Möglichkeit, den Mietvertrag für eine Flüchtlingsunterkunft in Siegenburg zu kündigen. Anfang Januar zogen neun Männer in einer Wohnung im Obergeschoss ein. Das Pikante daran: Im Erdgeschoss befindet sich ein Animiercafé.

Die Existenz des Nachtklubs hätten die Mitarbeiter des Landratsamtes auch bei einem Ortstermin nicht erkannt, verteidigt Heinz Müller, der Pressesprecher der Kreisbehörde, die Entscheidung. Nach zum Teil heftiger Kritik prüfte das Landratsamt, ob der Mietvertrag wieder aufgelöst werden kann. Doch mit der Besitzerin der Wohnung konnte keine Lösung gefunden werden. Die Vermieterin beharrt auf der Erfüllung des Mietvertrages, der noch bis Jahresende läuft. Die Juristen des Landratsamtes sehen keine Möglichkeit, den Kontrakt weder ordentlich noch außerordentlich zu kündigen.

"Es ist nicht optimal gelaufen", sagt Müller im Nachhinein. Die neun Männer werden nun weiterhin in der Wohnung über den Erotiklokal wohnen. Doch man hätte mit den Männern geredet, sagt Müller: "Sie fühlen sich wohl."