Augsburg
Sieben Jahre Haft für Mutter

Augsburger Landgericht verurteilt 29-Jährige Sie hatte ihr Baby fast verhungern lassen

29.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:36 Uhr

Augsburg (DK) Stark unterernährt und zu schwach, um zu schreien - so wurde ein Baby in die Klinik gebracht. Für den lebensbedrohlichen Zustand war seine Mutter verantwortlich, die drei ihrer Kinder wochenlang vernachlässigt hatte. Gestern wurde die Frau in Augsburg verurteilt.

Sehr gefasst nahm die 29-jährige Sarah P. (alle Namen im Text geändert) gestern vor dem Augsburger Landgericht ihr Urteil entgegen: sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung. Sie hatte ihre drei Kinder auf sträfliche Weise vernachlässigt, der jüngste Sohn Janosch wäre aufgrund ihrer mangelnden Fürsorge beinahe verhungert. Für das Gericht Grund genug, ein noch härteres Urteil auszusprechen als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Sechs Jahre und drei Monate für versuchten Totschlag hält der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer für eine angemessene Strafe. Ursprünglich hatte er die 29-Jährige wegen versuchten Mordes angeklagt, doch ein bedingter Tötungsvorsatz habe sich während des Prozesses nicht bestätigt. In seiner Rede verwies er zunächst auf die Bilder des acht Monate alten Janosch, der im April 2015 mit nur noch vier Kilogramm Körpergewicht ins Klinikum gebracht wurde. "Die Bilder sind schlimmer als die von Spendenkampagnen für Kinder in Afrika", macht er deutlich. "Wie kann eine Mutter das nicht mitbekommen haben? Wie kann eine Mutter so herzlos sein? Während sie sich in einem sozialen Netzwerk auf Bildern schlanker gemacht hat, sind im selben Zimmer ihre Kinder fast verhungert."

Auch das Jugendamt kritisiert der Staatsanwalt. Wie es so einen Fall in einem Sozialstaat überhaupt geben könne, fragt er. Der kleine Janosch sei beinahe durch das staatliche Sicherheitsnetz gerutscht, und das dürfe nicht passieren.

Die Verteidigerin der 29-Jährigen konzentriert sich in ihrem Plädoyer hauptsächlich darauf, dass ihre Mandantin, wie ein Gutachter vor Gericht bestätigte, an einer strukturellen Persönlichkeitsstörung leide, die jedoch, wie das Gutachten klar feststellt, keinen Einfluss auf ihre Schuldfähigkeit habe. Sie habe eine schlichte Persönlichkeitsstruktur, sei phlegmatisch, und ihre kognitive Begabung liege am unteren Ende des Durchschnitts. Zudem sei P. aufgrund des Missbrauchs in ihrer eigenen Kindheit durch ihren Vater nicht fähig zu tieferen Emotionen und Bindungen, so die Verteidigerin. P. habe "sich eine Fantasiewelt aufgebaut und die Realität nicht mehr erkannt", aber sie habe nicht böswillig gehandelt. Die Verteidigerin plädiert auf fahrlässige Körperverletzung. Auf ein genaues Maß legt sie sich nicht fest, bittet das Gericht aber, auch eine Bewährungsstrafe in Betracht zu ziehen.

Während der Plädoyers blickt P. starr nach unten. Durch die offenen Haare ist ihr Gesicht kaum zu erkennen. Sie weint, betupft sich immer wieder die Augen mit einem Taschentuch. Als sie um ihr letztes Wort gebeten wird, schluchzt sie und beteuert, wie schon bei ihrer Einlassung, sie liebe ihre Kinder und habe ihnen nichts antun wollen. Als das Gericht nach einer Pause zur Urteilsverkündung kommt, wirkt P. dagegen eher unbeteiligt, fast schon resigniert.

Sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung lautet das Urteil und liegt damit über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der kleine Janosch sei in einem akut lebensbedrohlichen Zustand gewesen. "Wir sind der Überzeugung, dass dieser Zustand der Angeklagten nicht verborgen geblieben ist - und dass es ihr egal war", so der Vorsitzende Richter.

Besonders zulasten legt das Gericht P. ihr "unehrliches Geständnis", das, wie der Richter betonte, "eine an Dummdreistigkeit nicht zu überbietende Lüge" gewesen wäre. Die 29-Jährige hatte behauptet, unter schweren Depressionen und Alkoholproblemen gelitten und Janoschs Zustand nicht bemerkt zu haben. Während des Prozesses bestätigte sich diese Aussage nicht.