Augsburg
Fahrlässige Tötung

15.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

Augsburg (DK) Der Vorwurf der "Vergewaltigung mit Todesfolge" war nicht haltbar: Die 8. Strafkammer am Landgericht Augsburg hat den Angeklagten deshalb wegen "fahrlässiger Tötung" verurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser am Freitag bei der Urteilsverkündung.

Zwei Jahre und sechs Monate muss der 57-Jährige hinter Gitter. In der verhängnisvollen Nacht im Februar waren der Angeklagte und seine 46-jährige Partnerin stark betrunken. Beim Geschlechtsverkehr wurde die Frau aus Kenia derart schwer verletzt, dass sie verblutete und in der Wohnung des Angeklagten starb. Nach vier Verhandlungstagen kam die Kammer zum Ergebnis, dass eine Vergewaltigung nicht zu beweisen ist. Wie die Vorsitzende Richterin betonte, sei der Angeklagte chronisch schizophren. Weil er zudem erheblich betrunken war, sei seine Steuerungsfähigkeit "erheblich vermindert" gewesen.