Altomünster
"Windkraft ist bei uns unmöglich"

Gemeinden im Landkreis Dachau scheitern an 10-H-Regelung

29.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:36 Uhr

Altomünster (DK) Die 10-H-Regelung sei der Tod der Windkraft in Bayern, befürchteten Windenergie-Befürworter. Zumindest in Altomünster und den meisten Kommunen im Landkreis Dachau ist das tatsächlich der Fall. Am Dienstagabend hob der Altomünsterer Gemeinderat deshalb die 2011 eingeleitete Bauleitplanung für Windkraft auf.

Nachdem die umstrittene, von Ministerpräsident Horst Seehofer initiierte Regel mittlerweile höchstrichterlich bestätigt ist, stellt sich die Situation in der Marktgemeinde klar da. Bürgermeister Anton Kerle konnte die Botschaft knapp auf den Punkt bringen: "Windkraft ist bei uns de facto unmöglich."

Nimmt man die übliche Windradhöhe von 200 Metern und damit einen Mindestabstand von 2000 Metern für Gebiete mit einem Bebauungsplan an, bleibt kein Areal mehr übrig. Auch nicht die zwei Gebiete bei Thalhausen und im Altowald, die man als sogenannte Konzentrationsflächen in einem Teilflächennutzungsplan ausweisen wollte.

Auf so einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan für Windkraft haben sich Ende 2011 14 Gemeinden im Landkreis Dachau geeinigt, um das stets umstrittene Zukunftsthema Windkraft gemeinsam anzugehen - und haben damals dafür viel Lob geerntet. Mittlerweile ist dieses Vorhaben obsolet, seine Kollegen und er hätten sich darauf verständigt, die gefassten Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben, so Kerle. Einige Kommunen haben den Schritt bereits vollzogen.

Was ist aber, wenn man eine niedrigere Höhe als 200 Meter annimmt? Tatsächlich bliebe bei einer angenommenen Höhe von 160 Metern ein Areal im Altowald übrig, wo Windkraftanlagen errichtet werden könnten, so Verwaltungschef Christian Richter. Josef Obeser (Freie Wähler) wies darauf hin, dass Gebiete ohne Bebauungsplan, etwa Weiler und einzelne Gehöfte, in so einem Fall mit der 10-H-Regel schlechtergestellt seien als mit dem in Altomünster geplanten Teilflächennutzungsplan.

Nachdem jedoch Windräder mit einer Höhe von weniger als 200 Metern unwirtschaftlich sind, das Areal im Altowald zudem nicht besonders windreich ist und die Eigentumsverhältnisse zudem zerklüftet sind, ist es für einen Investor aber äußerst unattraktiv.