Aichach
Waldbesitzer gegen Mountainbiker

Das Amtsgericht Aichach muss die Frage klären, wie frei sich Radfahrer im Wald bewegen dürfen

14.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr

Aichach (DK) Es könnte ein für Mountainbiker und Waldbesitzer richtungsweisendes Urteil werden. Am 19. September stehen sich Vertreter der Forstverwaltung des Schlossguts Kühbach und ein Freizeitsportler vor dem Aichacher Amtsgericht gegenüber. Dabei geht es um die Streitfrage, ob auf sogenannten Rückewegen oder -gassen, gemeint sind damit unbefestigte Forstwege, die für den Abtransport von gefälltem Holz genutzt werden, das Fahren mit Fahrrädern erlaubt ist.

Vorausgegangen ist dem Streit ein Vorfall im Allenberger Forst bei Oberwittelsbach. Im vergangenen Dezember war der Mountainbiker dort in eine vergrabene Nagelfalle gefahren, als er auf einem Rückeweg unterwegs war. Wer hinter dem gefährlichen Anschlag steckte, konnte nicht geklärt werden. Der Radfahrer zeigte den Vorfall bei der Polizei an. Kurze Zeit später erhielt er von der Forstverwaltung ein Schreiben mit der Forderung einer Unterlassungserklärung. Heißt konkret: Er wurde aufgefordert, den Wald nicht mehr außerhalb geeigneter Wege mit dem Fahrrad zu befahren.

Die Unterlassungserklärung wurde vom Mountainbiker und jetzigen Beklagten allerdings nicht unterschrieben, da er der Meinung ist, dass eine Beschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Betretungsrechts in dem Fall nicht gerechtfertigt sei. Danach könnten Sperren nur errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde, insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.

All dies sei nach Ansicht des Radlers nicht der Fall. Im Übrigen sei der Wald im Bereich der Rückewege bereits schon erheblich geschädigt, sodass eine Nutzung mit dem Rad keinen weiteren Schaden anrichten könne. Der Waldbesitzer hingegen ist der Auffassung, dass es sich bei dem Weg um einen Waldbestandteil handelt. Aus diesem Grund brachte er in diesem Bereich auch Verbotsschilder und Sperrzäune an. Entsprechend geht es nun um die Frage, ob ein Waldbesitzer sogenannte Rückewege für Mountainbiker sperren darf, erklärt Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Amtsgerichts.

Das Urteil des Zivilgerichts könnte richtungsweisend sein. Bisher ist die Gesetzeslage in dieser Sache nicht eindeutig. Grundsätzlich ist das Radfahren in Bayern zu Erholungszwecken in der Natur auf allen nicht offiziell gesperrten Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Das ist in der Bayerischen Verfassung über das freie Betretungsrecht so geregelt.

Welche Wege nun aber dafür "geeignet" sind und welche nicht, darüber wird immer wieder heftig gestritten - nicht nur in der Region. Im Landkreis sorgten jedoch im Boden vergrabene Nagelfallen wie im Allenberger Forst für zusätzlichen Zündstoff. Die Grundstückseigentümer distanzierten sich mehrfach klar von den Fallen und verurteilten sie in einer gemeinsamen Erklärung als "gemeingefährliche kriminelle Akte". Gleichzeitig vertreten sie mehrheitlich die Meinung, dass Mountainbiker auf kleineren Schleichpfaden nichts zu suchen haben.

Im März kamen rund 120 Besucher zu einer Diskussionsrunde in Kühbach unter dem Titel "Der Wald gehört allen" zusammen. Vier Stunden dauerte die Veranstaltung, in der die gegensätzlichen Positionen versöhnt werden sollten. Das Ergebnis jedoch blieb unverbindlich. Der Gütetermin am kommenden Dienstag soll nun Klarheit bringen.