Nepper, Schlepper, Bauernfänger beim Teleshopping
Ingolstadt (DK) Erik Lichtenauer ist als ehrenamtlicher Mitarbeiter des Weißen Ringes Ingolstadt einiges gewöhnt. Doch die Art, wie Teleshop-Kunden über den Tisch gezogen werden, lässt ihn nicht mehr los: Wie es seinen Schwiegereltern bei einem Kauf erging, schilderte er dem DONAUKURIER.
Als allerdings für die "Weißmacher und Entfärber" eine Rechnung über 66,99 Euro ins Haus flatterte, trauten sie ihren Augen nicht. Wie von Zauberhand hatten sich Positionen wie "Handlingsgebühr", "Transportversicherung", "Aktionszuschlag" und "Zahlscheinentgelt" eingeschlichen.
Lichtenauer beschloss, den Schwiegereltern bei der Stornierung unter die Arme zu greifen. Kein leichtes Unterfangen, wie sich herausstellte. Denn das Geschäftsgebaren der in Liechtenstein ansässigen Versandhandels AG Teleshop greift zu ungewöhnlichen Methoden. Als erstes taten sich beim Versuch, die Bestellung zu widerrufen, immense Schwierigkeiten auf. Bei seinen Stornierungen per Fax oder Email erhielt Lichtenauer ständig wechselnde Verbindungsmeldungen. Immer wieder wurden ihm stattdessen zwei Servicenummern empfohlen, die sich aber beide als gebührenpflichtig (1,53 Euro pro Minute) herausstellten.
Schon dies hält Markus Saller, Jurist bei der bayerischen Verbraucherzentrale in München, für unrechtmäßig. "Es handelt sich dabei um den Missbrauch einer Auskunftsnummer", erklärt er. Auch die vier Zusatzpositionen auf der Rechnung erklärt der Jurist für "nach deutschem Recht" unzulässig.
Die Teleshop Versandhandels AG verlangt bei Widerrufen eine so genannte RMA-Nummer, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen ist. Auch die hätte man sich wieder über eine der gebührenpflichtigen Telefonnummern besorgen sollen.
Da reichte es Lichtenauer dann endgültig: "Das Ganze hat doch System. Entweder wird man beim Kauf übers Ohr gehauen oder beim Stornieren abgezockt", sagt er. Prompt schickte er seinen Widerruf per Brief als Einschreiben mit Rückschein an die Versandhandelsfirma in Liechtenstein.
"Nur das hat vor Gericht auch Bestand", erklärt Anwalt Saller. "Selbst wenn das Schreiben nicht angenommen wird, können Sie es im Gerichtssaal vorlegen, wenn Sie verklagt werden. Es gilt als Übergabe." Der Fall ist damit erledigt. Lichtenauer hat intuitiv richtig gehandelt.
Doch seine Erfahrungen sind kein Einzelfall, wie die bayerische Verbraucherzentrale zu berichten weiß. Auch das Internet ist voll von negativen Berichten über die Teleshop-Firma.
Vermutlich hat sich diese sogar grober Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht schuldig gemacht, meint Saller. Dies der Teleshop AG nachzuweisen, gestalte sich aber als schwierig. Denn für die in Liechtenstein ansässige Firma ist EU-Recht nicht geltend zu machen. "Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb der Firmensitz dort ist und nicht in Deutschland", vermutet der Anwalt.
Die Schwiegereltern von Erik Lichtenauer sind jedenfalls mit dem Schrecken davon gekommen. Der Schaden hätte noch weitaus größer ausfallen können. Nebenbei: Andere Teleshop-Kunden beklagen sich im Internet über das Putzmittel: "Absolut untauglich" sei es, steht dort zu lesen.
Von Gabriele Ingenthron
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