Freitag, 30.07.2010 |

 

18.02.2008 21:14 Uhr | 449x gelesen
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Mordsmäßig abgeschrieben?


Bild: Mordsmäßig abgeschrieben? .  Ingolstadt (DK) Andrea Maria Schenkel soll abgeschrieben haben, Peter Leuschner wird eine beutelschneiderische Absicht unterstellt. Und nun werden die gegenseitigen Anschuldigungen von Richtern geprüft: Morgen wird erstmals über Leuschners 500 000 Euro schwere Klage vor dem Landgericht München I verhandelt.

Ingolstadt (DK) Andrea Maria Schenkel soll abgeschrieben haben, Peter Leuschner wird eine beutelschneiderische Absicht unterstellt. Und nun werden die gegenseitigen Anschuldigungen von Richtern geprüft: Morgen wird erstmals über Leuschners 500 000 Euro schwere Klage vor dem Landgericht München I verhandelt.



Hochaktuelles Thema: Sogar ein Kinofilm zu Hinterkaifeck ist in der Vorbereitung. Hier sieht man die Dreharbeiten mit Benno Führmann (vorne) und Alexandra Maria Lara (rechts) im niederbayerischen Thanham. - Foto: Hiller
Der Journalist und Schlossbesitzer aus Hofstetten (Landkreis Eichstätt) wirft der Bestseller-Autorin vor, mit ihrem Krimi "Tannöd" Urheberrecht verletzt zu haben: Sie soll aus seinen beiden Büchern abgeschrieben haben, die schon lange vor "Tannöd" den schockierenden, nie aufgeklärten Sechsfachmord von Hinterkaifeck in der Nähe von Schrobenhausen von 1922 thematisierten.

Ob sich Schenkel für ihr mehrfach preisgekröntes Erstlingswerk, das monatelang die Bestseller-Listen anführte, tatsächlich bei Leuschners zwei Ausgaben von "Hinterkaifeck: Der Mordfall" rechtswidrig bedient hat, scheint durch einfaches Vergleichen der Bücher nicht zu klären zu sein. Zwar ähneln sich einige Passagen. Und etliche Ausschmückungen, die Leuschner "zur romanhaften Aufarbeitung eines Sachverhalts" frei erfunden haben will, finden sich auch in "Tannöd" wieder.

Unklare Recherchen

Aber kann ein Roman ein Sachbuch plagiieren? Und als Sachbücher seien die Werke von Leuschner zweifelsfrei einzustufen, argumentiert der Freiburger Anwalt der Bestseller-Autorin, Götz von Olenhusen. Die Schriftstellerin, die in der Nähe von Nittendorf (Kreis Regensburg) wohnt, formuliert das so: ",Tannöd’ ist Literatur, also Kunst. Das andere ein Sachbuch", sagt sie und verdeutlicht: "Dann könnte man auch Lyrik mit Bedienungsanleitungen vergleichen."

Außerdem beruhe "Tannöd" auf einem historischen Mordfall, so ihr Rechtsvertreter, der sei urheberrechtlich nicht geschützt und den könne man jederzeit literarisch aufarbeiten. Warum die beiden Geschichtsinterpretationen in manchen Details nahezu deckungsgleich sind, sei dem "klaren Menschenverstand" der Autorin geschuldet. Sie habe sich in die Lage der Hinterkaifecker hineinversetzt und somit manche Szene intuitiv ähnlich beschrieben wie Leuschner. Ansonsten habe sie "Berichte gelesen" – welche genau, sagt sie nicht –, im Internet gesurft, einen Ausstellungskatalog verwendet und sich mit einem Bekannten über den Fall unterhalten.

Ob das Internet zur Zeit ihrer Recherchen bereits mit detaillierten Hinterkaifeck-Homepages gefüllt war, bleibt zu überprüfen. Man fragt sich auch, wo die Autorin die Berichte über den Mordfall studiert haben will. Im Laufe der Monate verstrickt sie sich immer mehr in Widersprüche. Im März 2007 sagt sie noch dem DONAUKURIER, dass sie "keine Archive eingesehen" habe. Rund zwei Woche später revidiert sie die Aussage in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung":

Vor der Arbeit an ihrem Roman habe sie alle nötigen Quellen im Staatsarchiv Augsburg studiert. Eine Nachfrage in Augsburg bringt daraufhin ans Tageslicht, dass die Autorin das Archiv erst rund ein Jahr nach dem Erscheinen von "Tannöd" besucht hat. Die Klägerseite bezieht sich darüber hinaus auf den Bayerischen Rundfunk, dem Schenkel im März 2007 auf die Frage nach ihrer Recherche gesagt haben soll: "Da gibt es ein fantastisches Sachbuch von Peter Leuschner zu dem Fall. Das war’s dann eigentlich."

Überraschungsbesuch

Im April 2006, einige Monate nach der Publikation von "Tannöd", stattete Schenkel Leuschner überraschend einen "Höflichkeitsbesuch" ab, wie sie ihren laut Leuschner mehrstündigen Aufenthalt auf dessen Anwesen jüngst in einem Interview nannte. Dabei sei das Thema Hinterkaifeck nur marginal gestreift worden, Urheberrechtliches gar nicht zur Sprache gekommen, berichtet Leuschner. Über den Grund des Besuches rätselt er bis heute. Am Rande des Prozesses dürfte auch der Vorwurf gegen Leuschner, in seinen Hinterkaifeck-Büchern selbst Formulierungen übernommen zu haben, behandelt werden. Heinz Leitner aus Ingolstadt behauptet, Leuschner habe aus den Fortsetzungsromanen seines verstorbenen Onkels Josef Luwig Hecker abgeschrieben. Der Beschuldigte bestreitet das.

Es geht nun um sehr viel Geld. Denn Schenkels Debütroman ging bislang nach Verlagsangaben rund 550 000 Mal über den Ladentisch. In 16 Ländern sind mittlerweile die Rechte verkauft. Allein 2008 werden vier "Tannöd-Theateraufführungen Premiere haben. Ein Hörbuch gibt es schon, und ein Kinofilm ist in Vorbereitung.

So ist auch Leuschners Antrag auf Schadensersatz hoch: Schenkel soll mit ihrem Verlag zusammen 500 000 Euro zahlen, außerdem soll die Verbreitung des Bestsellers eingestellt werden. "Es liegt nahe", spekuliert der Verlag in der jüngsten Pressemitteilung, "dass Herr Leuschner, der mit seinem Buch keinen Erfolg erzielen konnte, nun an dem von Andrea Maria Schenkel finanziell teilhaben will." Weniger diplomatisch formulierte es Verleger Lutz Schulenburg in den vergangenen Monaten. Er nannte Leuschner auch schon mal "Beutelschneider", "Wegelagerer" oder "Raubritter" .

Die Fronten sind verhärtet, und nun treffen sie vor Gericht aufeinander. Die Autoren müssen nicht persönlich anwesend sein. Aber beide Autoren haben dem DONAUKURIER gegenüber ihr Erscheinen angekündigt. Schenkel will mit Anwalt Olenhusen und Verleger Schulenburg kommen, Leuschner mit den Rechtsanwälten Günter Poll aus München und Hans Nüsslein aus Ingolstadt.

"Sachverhalt relativ klar"

Lampenfieber hat sich bei den beiden anscheinend noch nicht eingestellt. Die Bestseller-Autorin, die gerade in Barcelona ihre spanische Ausgabe von "Tannöd" vorgestellt hat, werde "sehr gelassen und sehr ruhig" in den Prozess gehen, und auch Leuschner kann nach eigenen Angaben "noch schlafen". Wenn er tatsächlich gewinnen sollte, würde er zunächst einmal gründlich ausspannen. "Wenn man morgens die Zeitung aufschlägt, und die Häme kübelweise über einen ausgegossen wird, ist das schon sehr belastend", sagt er.

Die Parteien haben mehrere Zeugen benannt. Bisher ist wohl nicht vorgesehen, dass diese auch aussagen müssen, bemerkt der Justizsprecher Tobias Pichlmaier im Gespräch mit dem DONAUKURIER. "Der Sachverhalt ist relativ klar." Was das zu bedeuten hat, darüber schweigt er sich jedoch aus.

 

Von Cordelia Hiller

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