"Große verfassungsrechtliche Bedenken"
Berlin (DK) Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat schwere Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, die Telefon- und Internetnutzung der Bürger stärker zu überwachen. Der Gesetzentwurf bedeute einen massiven Eingriff in den Datenschutz, sagte er im Gespräch mit unserem Korrespondenten Martin Rücker.
Herr Schaar, es gibt heftige Proteste gegen die Regierungspläne, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Dabei werden sie schon heute bei den Telekommunikations-Unternehmen zur Abrechnung gespeichert . . .
Peter Schaar: Bisher müssen die Unternehmen die Daten frühestmöglich, spätestens aber nach drei Monaten löschen. Das ist ein Riesenunterschied zu der kommenden Vorratsdatenspeicherung! Heute kann der Kunde eine Speicherung der angerufenen Telefonnummern ablehnen. Das soll wegfallen. Die Daten über die Inanspruchnahme des Internets werden heute spätestens nach einigen Tagen gelöscht. Künftig wird alles sechs Monate für staatliche Zugriffe vorgehalten. Das hat eine ganz neue Qualität.
Welche Probleme entstehen durch diese Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärt, sie setze nur die Mindestanforderungen einer EU-Richtline um.
Schaar: Was die Dauer der Speicherung angeht, ist das richtig. Doch in Deutschland sollen die Daten auch zur Verfolgung weniger schwerer Straftaten abgefragt werden, sofern diese mittels Telekommunikation begangen worden sind. Zugriff erhalten neben der Polizei auch die Nachrichtendienste. Das geht über die EU-Richtlinie hinaus.
Die Regierung will auch das Abhören von Journalisten oder Anwälten erleichtern.
Schaar: Der Gesetzentwurf enthält hier keine Verschlechterungen, denn bereits jetzt dürfen die Telefone von Angehörigen dieser Berufsgruppen abgehört werden. Mir leuchtet aber nicht ein, weshalb es auch in Zukunft Zeugnisverweigerungsberechtigte "erster" und "zweiter" Klasse geben soll. Abgeordnete oder auch Seelsorger dürfen nicht abgehört werden, anders als die Telefone von Ärzten und Journalisten. Bei Ärzten im Umgang mit höchst sensiblen Patientendaten oder auch Journalisten, die auf Informantenkontakte angewiesen sind, ist das problematisch. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass sich die Behörden bei Überwachungsmaßnahmen ausklinken müssen, sobald die abgehörte Kommunikation den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Nach dem neuen Gesetz muss die Überwachung nur dann unterbleiben oder abgebrochen werden, wenn die gesamte Kommunikation diesen Kernbereich betrifft.
Ein Verstoß gegen die Verfassung
Schaar: Ich habe dabei große verfassungsrechtliche Bedenken. Das gilt insbesondere für die Vorratsdatenspeicherung. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht stets einen konkreten Verdacht oder Hinweise auf eine konkrete Gefahr für eine Überwachung verlangt. Der Entwurf bewegt sich hier auf sehr dünnem Eis, denn zukünftig werden Kommunikationsdaten auch von solchen Personen registriert, die weder Verdächtige noch Gefährder sind.
Sehen Sie Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat
Schaar: Wir sind noch kein Überwachungsstaat, sonst könnte man sich unabhängige Gerichte oder Datenschutzbeauftragte sparen. Aber die Überwachungsstrukturen werden stetig ausgebaut. Was technisch möglich ist, wird ganz häufig auch getan. Der schwerwiegendste Einschnitt ist aus meiner Sicht die Vorratsdatenspeicherung, weil sie eine Loslösung vom konkreten Verdacht hin zu einer generellen Speicherung bedeutet. Diese Entwicklung nimmt überhand. In Reisepässen werden seit Anfang November die Fingerabdrücke gespeichert. Hier lässt sich noch sagen, dass nur eine Minderheit einen Pass besitzt und die Bürger ihren Pass nicht immer bei sich haben müssen. Außerdem soll es keine zentrale Datei geben. Wenn der Fingerabdruck aber auch in die Personalausweise aufgenommen wird, haben wir den "Volksfingerabdruck". Dann ist es auch wahrscheinlich, dass erneut die Forderung erhoben wird, die Daten in einer Datenbank zu speichern.
Wie bewerten Sie die EU-Pläne zur Speicherung von Fluggastdaten
Schaar: Auch hierbei handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung, die ich ablehne. Die EU-Kommission will die Flugdaten von Reisenden in oder aus Drittländern 13 Jahre lang speichern – übrigens auch von EU-Bürgern. Dazu gehören auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kreditkarten- und Kontennummern. Ich befürchte, dass ein solches System, einmal eingeführt, bald ausgeweitet wird. Es ist einfach nicht plausibel, warum nur die Daten von Fluggästen gespeichert werden, aber nicht die von Menschen, die bei der Einreise Auto, Schiff, Bus oder Zug benutzen. Folgt man der Logik von EU-Kommissar Franco Frattini, wäre der nächste Schritt, auch sonstige Reisebewegungen zu erfassen. Natürlich bestreiten jetzt die Befürworter entsprechende Planungen. Doch solche Aussagen haben leider oft eine kurze Gültigkeit. In Großbritannien werden über viele Videokameras bereits heute Autokennzeichen erfasst. In einer zentralen Datei wird dort fünf Jahre lang gespeichert, wer wann durch welche Straße gefahren ist. Das möchte ich für Deutschland verhindern.
Donaukurier
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