Chronologie
Das mysteriöse Verschwinden des Landwirts Rudolf Rupp aus Neuburg-Heinrichsheim nahm im Herbst 2001 seinen Anfang. Die Polizei ging zunächst von einem gewöhnlichen Vermisstenfall aus.
- 13. Oktober 2001: Rudolf Rupp verlässt die BSV-Gaststätte in Neuburg-Grünau. Nach acht Halben Bier setzt er sich gegen 1 Uhr früh betrunken ans Steuer seines Mercedes und macht sich auf den rund 1,7 Kilometer langen Heimweg.
- 14. Oktober 2001: Rupps Ehefrau Hermine erscheint bei der Neuburger Polizei und meldet ihren Mann als vermisst. Der 52-Jährige sei nach dem Wirtshausbesuch nicht heimgekehrt, gibt sie zu Protokoll. Die „üblichen Ermittlungen“ beginnen, so die Polizei. Sie bleiben ohne Erfolg.
- September 2003: Die Kripo nimmt die Untersuchungen wieder auf, nachdem sich die Hinweise verdichten, dass der Bauer in jener Nacht doch heimgekehrt ist.
- 13. Januar 2004: Staatsanwaltschaft und Polizei tauchen im Rupp-Anwesen auf, durchsuchen es und nehmen die Familie mit, um sie zu vernehmen – zunächst als Zeugen. Noch am selben Tag kommen erste Aussagen von Matthias E., dass der Bauer von seiner Frau im Streit erschlagen worden sei. Die Familienmitglieder bleiben als Tatverdächtige hinter Gittern.

- 14. Januar 2004: Hermine Rupp räumt ein, den Toten gemeinsam mit Matthias E. in einem Irgertsheimer Weiher versenkt zu haben. In den folgenden neun Wochen suchen Taucher alle Gewässer im Umkreis von fünf Kilometern rund um das Rupp-Anwesen ab – von einer Leiche keine Spur.
- 23. Januar 2004: Die ältere Tochter Rupps erklärt, ihr Verlobter Matthias habe den Vater erschlagen. Ihre Schwester sagt am selben Tag aus, die Mutter habe den Vater im Streit die Treppe hinab gestoßen.
- 3. Februar 2004: Erstmals ist die Rede davon, dass die Tat geplant war. Die ältere Rupp- Tochter belastet mit dieser Aussage Matthias E. und ihre Mutter. Tags darauf spricht auch ihre Schwester von einem Mordplan.
- 11. Februar 2004: Die Mieterin aus dem Obergeschoss sagt aus, in der fraglichen Nacht einen überaus heftigen Streit mitbekommen zu haben.
- 12. Februar 2004: Hermine Rupp widerruft alle ihre Aussagen und behauptet: „Mein Mann ist damals überhaupt nicht nach Hause gekommen.“
- 18. Februar 2004: Erstmals ist die Rede davon, dass die Leiche Rupps zerteilt und an die Hunde verfüttert worden sei. Die Aussage stammt von der jüngeren Rupp-Tochter.
- 1. März 2004: Der Schrotthändler H. aus dem Donaumoos rückt als mutmaßlicher Mittäter ins Visier der Polizei. Er soll das Auto des mutmaßlichen Mordopfers für 100 Mark entsorgt haben. Durchsuchungen auf seinem Hof bringen aber keine verwertbaren Spuren.
- 14. April 2004: Matthias E. kündigt über seinen Anwalt ein Geständnis an. Seine umfangreichen (später widerrufenen) Aussagen in den zwei Wochen danach bilden das Kernstück der Anklage. Seine Schilderungen sind auch für erfahrene Ermittler „schockierend“. Demnach hat der 21-Jährige den Landwirt in jener Nacht erschlagen. Dessen Ehefrau und ältere Tochter seien an der Tat beteiligt gewesen. Matthias E. erzählt den Beamten weiter, wie er die Leiche anschließend zerteilt hat. Den Kopf will er ausgekocht und mit einem Fäustling zertrümmert, das Fleisch den Hunden am Hof zum Fraß vorgeworfen haben. Die Überreste sollen im Misthaufen gelandet und ein Jahr danach von einem Nachbarn auf einem Feld ausgebracht worden sein. Die Töchter bestätigen diese Angaben später in groben Zügen.
- 14. Juni 2004: Die Staatsanwaltschaft ist von der Schuld der vier Beschuldigten überzeugt und erhebt Anklage. Die weiteren Ermittlungen nach den Geständnissen hatten allerdings keinerlei Spuren zutage gefördert, die das geschilderte Geschehen bestätigen. Es ist ein Mord ohne Leiche und ohne jegliche Sachbeweise.
- 8. Dezember 2004: Am Landgericht Ingolstadt beginnt der Mordprozess Rupp. Die vier Angeklagten schweigen vor der 1. Jugendkammer beharrlich, nur einmal lassen sich die drei jüngeren zu Äußerungen über ihr Leben hinter Gefängnismauern hinreißen.
- 13. Mai 2005: Urteilsverkündung: Hermine Rupp und Matthias E. sollen wegen gemeinschaftlichen Totschlags jeweils achteinhalb Jahre, die Töchter wegen Beihilfe durch Unterlassen für zwei Jahre und sechs Monate sowie drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Die Verteidigung kündigt Revision an.
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