Auch Polizei soll Rechner ausspähen
München (DK) Mehrere Rechtsexperten halten das von der Staatsregierung geplante Verfassungsschutzgesetz zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig. Das Kabinett startete unterdessen eine Bundesratsinitiative, um die Online-Durchsuchung auch in der Strafprozessordnung zu verankern.
Während im Landtag Rechtsexperten bei einer Anhörung über die Online-Durchsuchung zu Gericht saßen, legte die Staatsregierung nach. "Wer hier vorgaukelt, es gebe keine Bedrohung, und suggeriert, dass die Computer unschuldiger Bürger flächendeckend überwacht würden, behauptet die Unwahrheit", wetterte Justizministerin Beate Merk (CSU). "Man kann sich nicht zurücklehnen, das Schild ,Freiheit‘ hoch halten und erwarten, dass alles gut geht."
Merk plant im Bundesrat eine Gesetzesinitiative, mit der erstmals auch eine Rechtsgrundlage zum verdeckten Spähangriff auf Computer in der Strafprozessordnung geschaffen werden soll. Neben dem Verfassungsschutz bekäme damit auch die Polizei das Recht, die Computer Tatverdächtiger anzuzapfen. Auf bayerischer Ebene hat das Kabinett für das Polizeiaufgabengesetz und das Verfassungsschutzgesetz hat bereits entsprechende Novellen im Landtag eingebracht.
Dort redeten sich unterdessen Rechtsexperten und Verfassungsschützer die Köpfe heiß über die Sinnhaftigkeit der Spähangriffe auf die Computer. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Wolfgang Weber, forderte, die Sicherheitsbehörden müssten ermitteln, "was sich vom Jihadismus träumende Islamisten auf ihren Computern heruntergeladen haben".
Das Internet sei das Hauptkommunikationsmittel des islamischen Terrorismus. Wegen des enormen technischen und personellen Aufwands werde die Online-Durchsuchung ohnehin nur "in ganz wenigen Ausnahmefällen als letztes Mittel genutzt", versuchte Weber Bedenkenträger zu beruhigen.
Das gelang ihm nur zum Teil. Der Passauer Rechts-Professor Dirk Heckmann befand die geplanten Gesetze für verfassungskonform – eine Auffassung, der die Jura-Professorin Rosemarie Will aus Berlin heftig widersprach. Sie nannte die Pläne "verfassungsrechtlich in hohem Grade bedenklich".
Geplant ist nämlich, dass die Ermittler – im Gegensatz zu den Plänen der Großen Koalition in Berlin – heimlich in die Wohnungen Tatverdächtiger eindringen dürfen, um deren Computer physisch zu infiltrieren. Dabei soll die Wohnung auch ohne Wissen der Betroffenen durchsucht werden dürfen.
Will sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 13 des Grundgesetzes. Darin ist die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt. Deshalb dürfe auch die Wohnung Terrorverdächtiger nicht heimlich betreten und durchsucht werden, so Will, außer das Grundgesetz werde geändert.
Auch der Dresdner Informatik-Professor Andreas Pfitzmann riet der Staatsregierung, zum Verzicht auf die Online-Durchsuchung. Die technischen Möglichkeiten seien bisher "nicht reif genug" für den Einsatz in der Praxis. Zudem bezweifelte Pfitzmann, dass Terrorverdächtige brisante Daten über geplante Attentate auf Rechnern mit Internetzugang speicherten. "So dumm sind die nicht." Wem der Schutz seiner persönlichen Daten wichtig sei, der trage seinen Rechner "immer bei sich".
Die CSU-Fraktion sah durch die Anhörung ihre politische Linie bestätigt. Die Grünen sprachen dagegen von einem "verzweifelten Profilierungsversuch" und unterstellten der CSU "Überwachungswahn". Die SPD stieß ins selbe Horn. Der Abgeordnete Florian Ritter kündigte eine Klage der SPD vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Von Constanze Mauermayer
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