Mittwoch, 30.05.2012 |

 

14.05.2005 08:21 Uhr | 1523x gelesen
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„Und ich weiß, dass er noch lebt!“


Bild: „Und  ich  weiß, dass  er  noch  lebt!“<p>.  Ingolstadt (hri) Mit vier Schuldsprüchen endete am Freitag der Mordprozess Rupp am Landgericht Ingolstadt. Die 1. Jugendkammer unter Vorsitz von Georg Sitka verurteilte die Familie des im Oktober 2001 verschwundenen Bauern wegen gemeinschaftlichen Totschlags bzw. Beihilfe zum Totschlag jeweils zu Freiheitsstrafen.

Ingolstadt (hri) Mit vier Schuldsprüchen endete am Freitag der Mordprozess Rupp am Landgericht Ingolstadt. Die 1. Jugendkammer unter Vorsitz von Georg Sitka verurteilte die Familie des im Oktober 2001 verschwundenen Bauern wegen gemeinschaftlichen Totschlags bzw. Beihilfe zum Totschlag jeweils zu Freiheitsstrafen.


Ingolstadt  (DK)  Der  Besucherandrang war  wieder  einmal enorm.  Schon  kurz  nach  10  Uhr standen  die  Leute  am  Freitag  im Landgericht  Ingolstadt  an,  um das  für  13.30  Uhr  erwartete  Urteil im  Mordprozess  Rupp  ja  nicht  zu verpassen.  Neugierig  auf  den Ausgang  des  spektakulären  Kriminalfalls war  man  offenbar auch  im  fernen  München.  Kein Geringerer  als  Bayerns  Innenminister Günther  Beckstein  hatte die  Order  gegeben,  ihn  umgehend telefonisch  über  die  Entscheidung der  1.  Jugendkammer zu  informieren. Was  der  Minister  dann  zu  hören bekam,  waren  vier  Schuldsprüche, allerdings  nicht  wegen Mordes,  sondern  wegen  gemeinschaftlich begangenen  Totschlags durch  Hermine  Rupp  (50) und  Matthias  E.  (21). 
 
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Hermine Rupp, immer wieder überrascht angesichts des starken Publikuminteresses im Mordprozess Rupp Foto: Richter
Nach  Überzeugung des  Gerichts  haben  sie den  Landwirt  Rudolf  Rupp  im Oktober  2001  erschlagen,  die  Leiche zerstückelt  und  vermutlich den  Hunden  am  Hof  zum  Fraß vorgeworfen.  Sie  sollen  mit  jeweils achteinhalb  Jahren  Freiheitssentzug dafür  büßen. Die  beiden  18  und  20  Jahre  alten Töchter  des  Bauern  wurden wegen  Beihilfe  zum  Totschlag durch  Unterlassen  zu  zweieinhalb beziehungsweise  dreieinhalb Jahren  Gefängnis  verurteilt. Bei  den  drei  jungen  Leuten wandte  das  Gericht  wegen  erheblicher Reifedefizite  jeweils  Jugendstrafrecht an. Vorsitzender  Georg  Sitka  hatte Mühe,  die  zahlreich  erschienenen Kameraleute  zu  Prozessbeginn aus  dem  Saal  zu  weisen.  Mit ruhiger  Stimme  verlas  er  die  Urteile, während  im  Publikum  gespannte Stille  herrschte.  Würde es  Freisprüche  geben,  wie  noch wenige  Tage  zuvor  von  den  Verteidigern angesichts  fehlender Sachbeweise  und  widersprüchlicher Aussagen  vehement  gefordert? Oder  war  der  Oberstaatsanwalt mit  seinen  Argumenten bei  der  Kammer  durchgedrungen, wonach  es  sich  um  kaltblütigen Mord  handelte  und  zumindest bei  der  Ehefrau  Rupps  und Matthias  E.  lebenslänglich  zu verhängen  sei?
 
Niedrige  Beweggründe  als Voraussetzung  für  eine  Verurteilung wegen  Mordes  sah  Sitka nicht,  so  dass  es  bei  Totschlag blieb.  In  seiner  Begründung  skizzierte der  Vorsitzende  noch  einmal das  Bild  einer  verlotterten, am  Rande  der  Gesellschaft  lebenden Familie,  die  Ehefrau  den Mann  beschimpfend,  die  Töchter faul  und  verschwendungssüchtig, der  im  Grunde  gutmütige und  großzügige  Vater  schließlich resignierend  dem  Alkohol  verfallend und  die  Ehefrau  demütigend.

Und  es  gibt  einen  ganz dunklen  Punkt  im  Leben  des Heinrichsheimer  Bauern:  „Die Kammer  nimmt  an,  dass  Rudi Rupp  seine  Töchter  über  Jahre hinweg  missbrauchte“,  sagte Sitka.  „Sie  nahmen  seine  üblen Handlungen  hin  und  sahen  dies als  Gegenleistung  für  seine  zahlreichen Geschenke  an.“ In  diese  „Idylle“  platzt  Matthias E.,  als  er  im  Juli  2001  am  Hof einzieht  –  der  Vater  seiner  Verlobten will  ihn  schon  bald  los  haben. Aus  Angst,  wieder  ausziehen zu  müssen,  fasst  der  junge Maurer  den  Plan,  den  Landwirt umzubringen. 

Die  drei  Frauen machen  mit,  „allen  war  klar,  was passieren  würde“,  sagte  Sitka. Bewiesen  sei  die  schreckliche Tat  durch  die  vielen  Aussagen nicht  nur  der  Angeklagten,  sondern auch  der  Zeugen.  Alles  zusammengefasst, ergebe  sich  „ein deutliches  und  im  wesentlichen übereinstimmendes  Bild,  so  dass an  der  Wahrheit  nicht  zu  zweifeln ist“,  so  der  Vorsitzende.  Dass die  grausigen  Schilderungen  von den  Angeklagten  ausgedacht worden  seien,  „kann  wohl  niemand ernsthaft  glauben“.  Die  Beseitigung der  Leiche  spielt  nach seinen  Worten  strafrechtlich keine  Rolle.  Gleichzeitig  brachte Sitka  eine  neue  Variante  zur Sprache,  die  bisher  nicht  thematisiert worden  war.  Die  Leichenteile könnten  auch  an  die Schweine  am  Hof  verfüttert  worden sein  –  „sie  zermalmen  mühelos auch  große  Knochen“. Die  Motive  sind  für  die  Kammer offensichtlich:  Matthias  E. wollte  nicht  vom  Hof  gejagt  werden, während  Hermine  Rupp nicht  nur  von  den  ständigen  Beschimpfungen gedemütigt  war, sondern  auch  auf  den  (vom  Ehemann verweigerten)  Verkauf weiterer  Grundstücke  spekulierte, um  den  Lebensunterhalt  zu bestreiten.

Bei  den  Mädchen  mag der  sexuelle  Missbrauch  eine Rolle  gespielt  haben.  Sie  hätten dennoch  die  Verpflichtung  gehabt, den  Vater  zu  warnen.  „Sie unternahmen  aber  nichts,  um ihn  zu  retten  und  ordneten  sich passiv  unter“,  als  sie  vom  Mordplan erfuhren.  Die  geringste Schuld  treffe  wohl  die  Jüngste  in der  Familie.  Auch  die  20-Jährige habe  wohl  weniger  deshalb  zugeschlagen, um  zu  töten,  als  aus  einem inneren  Konflikt  heraus.  Sie habe  sich  sowohl  dem  Vater  als auch  ihrem  Verlobten  verbunden gefühlt. Auf  der  Anklagebank  blieb  es nach  der  Urteilsverkündung  ungewöhnlich ruhig,  die  erwarteten Gefühlsregungen  blieben  bis  auf eine  Ausnahme  aus. 

„Und  Hermine, was  sagst  jetzt“,  rief  jemand im  Publikum.  Die  Antwort war  kurz  und  unmissverständlich: „Leck  mich  am  Arsch!“ Dann  war  die  Familie  auch  schon durch  die  Tür  zu  den  Zellenräumen verschwunden.  Ihrem  Anwalt hatte  Hermine  Rupp  zuvor noch  einen  Zettel  zugeschoben: „Und  ich  weiß,  dass  er  noch  lebt“, hatte  sie  darauf  geschrieben. 

Von unserem Redakteur Horst Richter

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Kommentare

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FrageAntwort von unbekannt | 10.08.2010 14:38 Diesen Kommentar melden
und so geht´s weiter...

http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Reportagen/240.html




 

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