„Und ich weiß, dass er noch lebt!“
Ingolstadt (hri) Mit vier Schuldsprüchen endete am Freitag der Mordprozess Rupp am Landgericht Ingolstadt. Die 1. Jugendkammer unter Vorsitz von Georg Sitka verurteilte die Familie des im Oktober 2001 verschwundenen Bauern wegen gemeinschaftlichen Totschlags bzw. Beihilfe zum Totschlag jeweils zu Freiheitsstrafen.
Ingolstadt (DK) Der Besucherandrang war wieder einmal enorm. Schon kurz nach 10 Uhr standen die Leute am Freitag im Landgericht Ingolstadt an, um das für 13.30 Uhr erwartete Urteil im Mordprozess Rupp ja nicht zu verpassen. Neugierig auf den Ausgang des spektakulären Kriminalfalls war man offenbar auch im fernen München. Kein Geringerer als Bayerns Innenminister Günther Beckstein hatte die Order gegeben, ihn umgehend telefonisch über die Entscheidung der 1. Jugendkammer zu informieren. Was der Minister dann zu hören bekam, waren vier Schuldsprüche, allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags durch Hermine Rupp (50) und Matthias E. (21).
Nach Überzeugung des Gerichts haben sie den Landwirt Rudolf Rupp im Oktober 2001 erschlagen, die Leiche zerstückelt und vermutlich den Hunden am Hof zum Fraß vorgeworfen. Sie sollen mit jeweils achteinhalb Jahren Freiheitssentzug dafür büßen. Die beiden 18 und 20 Jahre alten Töchter des Bauern wurden wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen zu zweieinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Bei den drei jungen Leuten wandte das Gericht wegen erheblicher Reifedefizite jeweils Jugendstrafrecht an. Vorsitzender Georg Sitka hatte Mühe, die zahlreich erschienenen Kameraleute zu Prozessbeginn aus dem Saal zu weisen. Mit ruhiger Stimme verlas er die Urteile, während im Publikum gespannte Stille herrschte. Würde es Freisprüche geben, wie noch wenige Tage zuvor von den Verteidigern angesichts fehlender Sachbeweise und widersprüchlicher Aussagen vehement gefordert? Oder war der Oberstaatsanwalt mit seinen Argumenten bei der Kammer durchgedrungen, wonach es sich um kaltblütigen Mord handelte und zumindest bei der Ehefrau Rupps und Matthias E. lebenslänglich zu verhängen sei?
Niedrige Beweggründe als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes sah Sitka nicht, so dass es bei Totschlag blieb. In seiner Begründung skizzierte der Vorsitzende noch einmal das Bild einer verlotterten, am Rande der Gesellschaft lebenden Familie, die Ehefrau den Mann beschimpfend, die Töchter faul und verschwendungssüchtig, der im Grunde gutmütige und großzügige Vater schließlich resignierend dem Alkohol verfallend und die Ehefrau demütigend.
Und es gibt einen ganz dunklen Punkt im Leben des Heinrichsheimer Bauern: „Die Kammer nimmt an, dass Rudi Rupp seine Töchter über Jahre hinweg missbrauchte“, sagte Sitka. „Sie nahmen seine üblen Handlungen hin und sahen dies als Gegenleistung für seine zahlreichen Geschenke an.“ In diese „Idylle“ platzt Matthias E., als er im Juli 2001 am Hof einzieht – der Vater seiner Verlobten will ihn schon bald los haben. Aus Angst, wieder ausziehen zu müssen, fasst der junge Maurer den Plan, den Landwirt umzubringen.
Die drei Frauen machen mit, „allen war klar, was passieren würde“, sagte Sitka. Bewiesen sei die schreckliche Tat durch die vielen Aussagen nicht nur der Angeklagten, sondern auch der Zeugen. Alles zusammengefasst, ergebe sich „ein deutliches und im wesentlichen übereinstimmendes Bild, so dass an der Wahrheit nicht zu zweifeln ist“, so der Vorsitzende. Dass die grausigen Schilderungen von den Angeklagten ausgedacht worden seien, „kann wohl niemand ernsthaft glauben“. Die Beseitigung der Leiche spielt nach seinen Worten strafrechtlich keine Rolle. Gleichzeitig brachte Sitka eine neue Variante zur Sprache, die bisher nicht thematisiert worden war. Die Leichenteile könnten auch an die Schweine am Hof verfüttert worden sein – „sie zermalmen mühelos auch große Knochen“. Die Motive sind für die Kammer offensichtlich: Matthias E. wollte nicht vom Hof gejagt werden, während Hermine Rupp nicht nur von den ständigen Beschimpfungen gedemütigt war, sondern auch auf den (vom Ehemann verweigerten) Verkauf weiterer Grundstücke spekulierte, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Und es gibt einen ganz dunklen Punkt im Leben des Heinrichsheimer Bauern: „Die Kammer nimmt an, dass Rudi Rupp seine Töchter über Jahre hinweg missbrauchte“, sagte Sitka. „Sie nahmen seine üblen Handlungen hin und sahen dies als Gegenleistung für seine zahlreichen Geschenke an.“ In diese „Idylle“ platzt Matthias E., als er im Juli 2001 am Hof einzieht – der Vater seiner Verlobten will ihn schon bald los haben. Aus Angst, wieder ausziehen zu müssen, fasst der junge Maurer den Plan, den Landwirt umzubringen.
Die drei Frauen machen mit, „allen war klar, was passieren würde“, sagte Sitka. Bewiesen sei die schreckliche Tat durch die vielen Aussagen nicht nur der Angeklagten, sondern auch der Zeugen. Alles zusammengefasst, ergebe sich „ein deutliches und im wesentlichen übereinstimmendes Bild, so dass an der Wahrheit nicht zu zweifeln ist“, so der Vorsitzende. Dass die grausigen Schilderungen von den Angeklagten ausgedacht worden seien, „kann wohl niemand ernsthaft glauben“. Die Beseitigung der Leiche spielt nach seinen Worten strafrechtlich keine Rolle. Gleichzeitig brachte Sitka eine neue Variante zur Sprache, die bisher nicht thematisiert worden war. Die Leichenteile könnten auch an die Schweine am Hof verfüttert worden sein – „sie zermalmen mühelos auch große Knochen“. Die Motive sind für die Kammer offensichtlich: Matthias E. wollte nicht vom Hof gejagt werden, während Hermine Rupp nicht nur von den ständigen Beschimpfungen gedemütigt war, sondern auch auf den (vom Ehemann verweigerten) Verkauf weiterer Grundstücke spekulierte, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Bei den Mädchen mag der sexuelle Missbrauch eine Rolle gespielt haben. Sie hätten dennoch die Verpflichtung gehabt, den Vater zu warnen. „Sie unternahmen aber nichts, um ihn zu retten und ordneten sich passiv unter“, als sie vom Mordplan erfuhren. Die geringste Schuld treffe wohl die Jüngste in der Familie. Auch die 20-Jährige habe wohl weniger deshalb zugeschlagen, um zu töten, als aus einem inneren Konflikt heraus. Sie habe sich sowohl dem Vater als auch ihrem Verlobten verbunden gefühlt. Auf der Anklagebank blieb es nach der Urteilsverkündung ungewöhnlich ruhig, die erwarteten Gefühlsregungen blieben bis auf eine Ausnahme aus.
„Und Hermine, was sagst jetzt“, rief jemand im Publikum. Die Antwort war kurz und unmissverständlich: „Leck mich am Arsch!“ Dann war die Familie auch schon durch die Tür zu den Zellenräumen verschwunden. Ihrem Anwalt hatte Hermine Rupp zuvor noch einen Zettel zugeschoben: „Und ich weiß, dass er noch lebt“, hatte sie darauf geschrieben.
„Und Hermine, was sagst jetzt“, rief jemand im Publikum. Die Antwort war kurz und unmissverständlich: „Leck mich am Arsch!“ Dann war die Familie auch schon durch die Tür zu den Zellenräumen verschwunden. Ihrem Anwalt hatte Hermine Rupp zuvor noch einen Zettel zugeschoben: „Und ich weiß, dass er noch lebt“, hatte sie darauf geschrieben.
Von unserem Redakteur Horst Richter
Kommentare
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und so geht´s weiter...
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