Gesetz gibt Rahmen vor

21.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:53 Uhr

Zu "Von grünen Schluchten und sonnendurchfluteten Gebäuden - Beim Ortstermin am Gröbener Weg in Brunnen wurden Argumente zum Krippenstandort ausgetauscht" (SZ vom 20. Dezember):

Natürlich sollten die geltenden Rechtsvorgaben grundsätzlich eingehalten werden. Auch gilt es, Regeln nicht ständig zu verletzen oder Gesetze außer Kraft zu setzten. Aber neben allen Regelwerken gibt es auch ein falsch und richtig und einen Handlungsspielraum, den alle Beteiligten verantwortungsvoll nutzen könnten und meiner Ansicht nach auch nutzen sollten.

Das Gesetz gibt hierfür den Rahmen vor, in dem zu agieren ist. Wenn nun das Landratsamt einen Bebauungsplan für die Kinderkrippe in Brunnen fordert, der dann nach Monaten und Tausenden Euro Zusatzkosten am Ende das gleiche Ergebnis hervorbringt, wie wenn alle von Anfang an das tun und machen würden, was offensichtlich richtig ist, dann höre ich den Amtsschimmel bis zu mir nach Karlskron wiehern. Am Ende sind die Kinder, die Schwächsten im Verfahren, die großen Verlierer. Das kann doch nicht ernsthaft unser Interesse sein.

Martin Wendl

Gemeinderat von Karlskron und Kreisrat