Weilach
Ein Weg als wilde Deponie

Bei Birglbach wurden im Wald die Reste eines Stadels beseitigt

19.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:09 Uhr

So geht Wegebau nicht: Ein Grundstücksbesitzer hat einen Waldweg in der Nähe von Weilach mit Bauschutt aufgeschüttet, dabei aber die üblichen Regeln offenbar nicht beachtet - Fotos: Hofmann

Weilach (SZ) Grundsätzlich darf Bauschutt ja für den Wegebau verwendet werden – wenn er gebrochen und frei von Fremdmaterialien ist. Wie man es nicht machen sollte, können sich Spaziergänger im Wald bei Birglbach ansehen.

Massive rote Ziegelsteine liegen hier zwischen den Bäumen, dazwischen größere Betonbrocken, die aus einem Fundament stammen könnten, auch Stromkabel sind zu finden. Das Ganze soll offensichtlich ein Waldweg sein, der mit Bauschutt aufgeschottert wurde. Nur sieht es eher nach Deponie aus.

Die Gemeinde Gachenbach ist zwar nicht für diese Art von Wegebau verantwortlich, doch Bürgermeister Alfred Lengler weiß sofort, um was es geht, als er von der Schrobenhausener Zeitung darauf angesprochen wird. Da habe wohl jemand seinen Bauschutt entsorgt, meint er trocken. Erst vor Kurzem habe ihn ein Bürger darauf hingewiesen, und Lengler weiß wohl auch schon, wo der Bauschutt herkommt – von einem abgebrochenen Stadel in der näheren Umgebung – und wer ihn dort in den Wald gebracht hat. „Da hat er sich keinen Gefallen getan“, meint der Bürgermeister, „wenn er Pech hat, muss er alles rausholen.“

Zuständig für die Verfolgung des Falles ist das Landratsamt. Dessen stellvertretende Pressesprecherin Andrea Haslauer stellt auch klar, dass es genaue Vorschriften für den Wegebau mit Bauschutt gebe. Als Grundlage dafür gelte eine gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit vom 26. September 2011. Ein Wegeneubau mit Bauschutt sei zudem generell anzeigepflichtig. Bei einer Wegeinstandsetzung entfalle diese Anzeigepflicht, es sei allerdings das Abfallrecht zu beachten.

Wer einen Blick in die einschlägigen Gesetze und Vorschriften wirft, wird schnell erkennen, dass zum Wegebau etwas mehr gehört als den Bauschutt einfach in den Wald zu schütten und das Ganze dort vielleicht noch zu planieren. So muss das Material in einer anerkannten Anlage aufbereitet werden – dazu gehört auch das Zerkleinern. Zudem soll der Bauschutt, wenn er fachgerecht in den Weg eingebaut ist, mit einer Kies- oder Schotterschicht bedeckt werden. Das alles dürfte bei Birglbach nicht geschehen sein. Und im Landratsamt wurde der Wegebau auch nicht angemeldet, wie Andrea Haslauer sagt.

„So geht das nicht“, schimpft deshalb auch Alfred Lengler. „Wir müssen unsere Bauschuttdeponien schließen“, aus Umweltschutzgründen, wie der Bürgermeister erinnert, und dann kippe eine Privatperson ihren Schutt einfach in den Wald. Sobald er Ende August aus dem Urlaub zurück sei, wolle er das Landratsamt von der Sache offiziell in Kenntnis setzen. Bei einer Ortsbegehung mit der Unteren Naturschutzbehörde soll dann das Ausmaß des Schadens ermittelt werden. Dann wird wohl auch festgelegt, welche Konsequenzen auf den Verursacher zukommen.