Schrobenhausen
"Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz"

Lokale Reaktionen auf den Fall, der jetzt auch über eine Online-Petition hohe Wellen schlägt

06.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:41 Uhr

Schrobenhausen (SZ) Die Wellen schlagen in ganz Deutschland hoch, natürlich auch im Schrobenhausener Land, denn schließlich ist bei dem Verfahren gegen den Notarzt Alexander Hatz der Rettungsdienst im eigenen Landkreis betroffen.

Nicht nur Experten diskutieren mit, sondern die Bürger, die vielleicht selbst einmal auf einen Notarzt angewiesen sind – sie tun das in den sozialen Netzwerken im Internet. Und selten sind sich die Menschen derart einig. Die Unterstützerliste für Notarzt Alexander Hatz wächst – und das beinahe in Sekundenschnelle. Zigtausende Menschen waren es, die sich bereits innerhalb der ersten 24 Stunden in die Liste der Online-Petition „Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz“ eintrugen, einmal über Zehntausend in einer einzigen Stunde – aus dem kompletten Bundesgebiet und sogar darüber hinaus.

„Der Notarzt Alexander Hatz muss freigesprochen werden, denn er hat im Notfall gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen muss, wenn Einsatz-Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen“, ist da zu lesen. Und zur Begründung: „Es geht auch um unser Leben.“ Die Reaktionen gehen mit einer überwältigenden Mehrheit in eine Richtung: keinerlei Verständnis für den Ankläger, dazwischen auch Kritik in Richtung Staatsanwaltschaft. „Ich glaube nicht, dass es zu einen Urteil zugunsten des Klägers kommt. Dann leben wir echt in einer falschen Welt“, schreibt einer.

Als „völlig unverständlich“ bezeichnet der Schrobenhausener Rechtsanwalt Florian Englert, der den Neuburger Notarzt Alexander Hatz gemeinsam mit seinem Kollegen Günther Schalk vertritt, die Verhängung eines Strafbefehls gegen seinen Mandanten. „Keinerlei strafbare Handlung“ sei für ihn in dem Verhalten des Notarztes ersichtlich.

„Ein absoluter Präzedenzfall“, sei das, den Englert allerdings „juristisch nicht sonderlich schwer“ einstuft. Denn: Selbstverständlich müsse sich ein Notarzt beispielsweise an unübersichtlichen Stellen vorsichtig in die Kreuzung vortasten. Doch das sei hier nicht der Fall gewesen.

Sein Mandant selbst sei es übrigens gewesen, der den Fall publik machen wollte. Die Online-Petition habe, so Englert, durchaus Symbolcharakter; sie zeige dem Gericht, wie die Sachlage „im Namen des Volkes aussehen würde“.

Nun habe die Staatsanwaltschaft, so Englert, zwar die Möglichkeit, das Verfahren zurückzunehmen. Englert glaubt daran allerdings nicht – außer es käme Intervention von politischer Seite. Auf die Verhandlung wolle man sich jetzt selbstverständlich intensiv vorbereiten, so Englert, um den Mandanten „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ verteidigen zu können. „Auch damit man – sollte man ins Rechtsmittel müssen – gleich beispielsweise mit einer Revision angreifen könnte“. Vermutlich im April werde es zur Verhandlung kommen, schätzt Englert; angesichts der Öffentlichkeit, die jetzt entstanden ist, könnte es jedoch auch schneller gehen.

Und was meint Alexander Hatz dazu? „Dermaßen gigantisch, irre, ich bin geplättet“, sagt er zu der riesigen Unterstützung aus der kompletten Bundesrepublik. „Einige Dortmunder Sanitäter haben sogar versprochen, zum Prozess zu kommen.“ Dass das Verfahren derart hohe Wellen zieht, hätte er nie erwartet. „Vor allem, weil ich dachte, es müsse doch bereits ähnliche Fälle gegeben haben.“

Warum sich die Person, die ihn angezeigt hat, nicht sofort an das Rote Kreuz gewandt habe, sei eine Frage, die ihn auch beschäftigt, berichtet Hatz. Dann hätte er die Situation genau erklären können, warum er sich wie verhalten habe, sagt er. „Ich habe 5000 Notarzt-Einsätze hinter mir, ich weiß, wie ich mich zu verhalten habe.“

Inzwischen immer wieder auch ein Thema ist die Haltung der Politik zu diesem Fall. Eine Stellungnahme des Heimatabgeordneten im Landtag wurde über Kontaktmann Matthias Enghuber angefragt; bis Redaktionsschluss gab es aber keine Rückmeldung.

Ein Wortlautinterview mit Alexander Hatz finden Sie im Bayern-Teil