Schrobenhausen
Stichtag für Fahrer von Lastwagen

01.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:23 Uhr

Schrobenhausen (oh) Der 9. September 2014 ist ein wichtiger Stichtag für Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen tätig sind.

Wer seine Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben hat, benötigt eine Weiterbildung und muss den Nachweis der Führerscheinstelle bis zum Stichtag vorlegen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor, dass alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen müssen.

Die Regelung gilt für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr. Wer die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterkraftverkehr) nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese sind durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erlangen. Alle Lastwagenfahrer, die die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10. September 2009 erworben haben oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, unterliegen nicht der Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Die Weiterbildung ist dann im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen aufeinander abzustimmen. Hierzu ist eine individuelle Abklärung mit der Führerscheinstelle erforderlich. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer unter www.muenchen.ihk.de. Im Landratsamt in Neuburg stehen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle für Fragen zur Verfügung.