Schrobenhausen
So viel kostet die Nutzung des Friedhofs

Nach der Neuregelung im Stadtrat: Die Gebühren, die ab Januar in Schrobenhausen anfallen

29.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:15 Uhr

Schrobenhausen (mpy) Ab Januar gilt eine neue Gebührenordnung für die Schrobenhausener Bestattungseinrichtungen. Die Erhöhung durch den Stadtrat am vergangenen Dienstagabend war notwendig, weil die Stadt in den vergangenen fünf Jahren fast 400 000 Euro für das Bestattungswesen draufgelegt hat.

Hier ein Überblick über die zukünftig anfallenden Gebühren in Euro. Für Verlängerungen der Grabnutzungszeiten über die Mindestlaufzeit hinaus fallen übrigens jeweils die gleichen Gebühren erneut an.

Grabnutzung

Ruhezeit für Erwachsene in Gräbern zwölf Jahre, für Urnen und Kinder neun Jahre

Reihengrab\t ‹Œ352,80

Reihengrab Urne ‹Œ264,60

Reihengrab Kinder\t ‹Œ151,20

Einzelgrab ‹Œ768

Familiengrab (für zwei) ‹Œ1380

(für drei) ‹Œ2004

(für vier) ‹Œ2640

Urnenerdgrab ‹Œ480

Urnenbaumgrab ‹Œ1560

Bestattung

Leichenhausnutzung ‹Œ379

(für Kinder bis zehn) ‹Œ268

(für eine Urne) ‹Œ192

(für Totgeburten) ‹Œ151

Grabherstellung ‹Œ673

(für Kinder bis zehn) ‹Œ481

(für eine Urne) ‹Œ336

(für Totgeburten) ‹Œ256

Sonstiges

Umbetten innerhalb des Friedhofs ‹Œ1283

Überführung auf einen anderen Friedhof ‹Œ1123

Ausgrabung ‹Œ561

Bestattung eines überführten Leichnams ‹Œ1123

Bestattung einer überführten Urne\t ‹Œ561

Behördliche Exhumierung und Wiederbestattung ‹Œ1123

Tieferlegung ‹Œ160

Unterhaltsanteil

Anteil am Unterhalt wie Pflege der Grünflächen und Wege, der im Gegensatz zu den anderen Kosten pro Jahr anfällt:

für ein Grab ‹Œ29

für Familiengrab (für zwei) ‹Œ37

(für drei)\t ‹Œ46

(für vier) ‹Œ55