Schrobenhausen
Pultdach erlaubt

Bebauungsplan in Drei Linden wird geändert

31.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:24 Uhr

Schrobenhausen (jsp) Ein versetztes Pultdach wünschte sich im Hans-Sachs-Weg ein Bauherr. Die Stadt genehmigte die Ausnahme vom geltenden Bebauungsplan, das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen machte dem Bauherrn einen Strich durch die Rechnung: Ohne Änderung des Bebauungsplanes gehe nichts.

Nun diskutierten die Stadträte über das Problem. Ihr Votum mit 11:6 Stimmen: Der Bebauungsplan wird für das gewünschte Dach geändert.

„Wollen wir jedes Mal den Bebauungsplan ändern oder aufheben“, fragte Stadtbaumeister Axel Westermair. Von einer Aufhebung des Bebauungsplanes in Drei Linden Süd riet er aber ab. Damit würde die Stadt auf weiteren Grundstücken bereits gewährtes Baurecht entziehen. Und das könnte zu Schadensersatzforderungen gegen die Stadt führen.

„Man sollte viel Spielraum lassen“, sagte Günther Schalk (FW) zu den Bebauungsplänen der Stadt, „aber man sollte auch eine gute Entwicklung haben.“ Allerdings sollte nicht für jeden Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden. Die Folge wäre: „Dann kommt der nächste“.

Moderne Dachformen wie das versetzte Pultdach sollten einfach zugelassen werden, meinte Stefan Eikam (SPD). Und Klaus Englert (CSU), der nach eigenen Worten grundsätzlich gegen Bebauungsplanänderungen ist, fand eine Ausnahme: „Wenn es aber grundsätzliche Änderungen in der Architektur gibt, sollte man Anliegern erlauben, den Bebauungsplan zu ändern.“

Da spielte Franz Mühlpointner (BVS) nicht ganz mit. Der spezielle Bebauungsplan in Drei Linden Süd lasse genügend Dachformen zu, aus denen ein Bauherr etwas Passendes auswählen könnte. Für jeden Einzelfall den Bebauungsplan zu ändern, dürfe auf keinen Fall Schule machen.

Der Bebauungsplan wird nun geändert. Die Kosten dafür muss allerdings der Bauherr tragen.