Schrobenhausen
Im Rausch gingen die Gäule durch

Beleidigungen und Exhibitionismus: Schrobenhausener muss nach Berufungsrücknahme sieben Monate hinter Gitter

18.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:47 Uhr

Schrobenhausen/Ingolstadt (hl) Ein Jahr lang hat er sich gegen eine vom Neuburger Amtsgericht verhängte Haftstrafe gewehrt - doch seit gestern ist das Urteil rechtskräftig: Ein 34-jähriger Schrobenhausener, der sich in seiner Heimatstadt im Sommer 2015 sehr unflätig gegenüber zwei Frauen aus seiner Nachbarschaft verhalten hatte, muss deshalb nun für sieben Monate ins Gefängnis.

Gestern nahm er seine vor dem Ingolstädter Landgericht angestrebte Berufung zurück, nachdem Vorsitzender Konrad Riedel ihm die möglichen Konsequenzen einer erneuten Verhandlung des Falles aufgezeigt hatte. Dem Mann hätte unter Umständen zusätzlich zu der Haftstrafe auch eine längere Zwangsunterbringung in einer Entziehungsanstalt gedroht.

Am 9. August 2015 hatten zwei Schrobenhausenerinnen erst gemeinsam und dann nacheinander auch nochmals einzeln auf sehr unangenehme Art Bekanntschaft mit dem Angeklagten machen müssen: Der stark angetrunkene Mann hatte sie zunächst in aller Öffentlichkeit als "Schlampen" bezeichnet. Später war er jeweils vor den Autos der Frauen aufgekreuzt und hatte die Hose heruntergelassen, als diese mit ihren Pkw an ihm vorbeifahren wollten. Diese obszönen Auftritte hatten dem seinerzeit noch 32-Jährigen Hilfsarbeiter neben einer Anzeige wegen Beleidigung auch ein Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus eingebracht.

Im Verfahren vor dem Amtsgericht war dem Mann zwar eine erhebliche Schuldminderung wegen seines damaligen Rausches zugesprochen worden, doch andererseits hatte ein rundes Dutzend Vorstrafen, vielfach wegen Beleidigung, diesmal für eine Haftstrafe ohne Bewährung gesprochen. Zudem hatte der Angeklagte noch eine sechsmonatige Bewährungsstrafe aus einer früheren Verurteilung offen.

Den Gefängnisaufenthalt wollte der Mann unbedingt vermeiden, weshalb er mit der Berufung vors Landgericht gezogen war. Dort hatte er beim ersten Verhandlungstermin im vergangenen Sommer seit langem bestehende Depressionen und seine Alkoholsucht als ausschlaggebend für sein Fehlverhalten geltend gemacht. Auf Antrag seines Anwalts wurde eigens ein psychiatrischer Gutachter eingeschaltet, der beim gestrigen Fortsetzungstermin Bericht erstatten sollte. Doch so weit kam es gar nicht mehr.

Der Angeklagte musste auf Nachfrage des Vorsitzenden nämlich einräumen, dass er trotz angeblich bester Vorsätze in den vergangenen Monaten wiederholt erneut Alkohol konsumiert hatte. Eine Beratungsstelle hatte er - ebenfalls entgegen anderslautenden Beteuerungen - erst im vergangenen Dezember aufgesucht. Außerdem hat er inzwischen wegen Versäumnissen bei einer Krankmeldung die Kündigung seiner Arbeitsstelle hinnehmen müssen. Das alles zusammen lasse keine gute Sozialprognose zu, ließ Richter Riedel, der im vorigen Herbst außerdem auf zwei Anfragen beim Verteidiger des Schrobenhauseners keine Antwort bekommen hatte, den Mann auf der Anklagebank wissen.

Der Vorsitzende zeigte auch die möglichen Konsequenzen einer abermaligen Beweisaufnahme in einer Berufungsverhandlung auf: Da könnten angesichts des ungelösten Alkoholproblems am Ende auch eine längere Unterbringung in einer (geschlossenen) therapeutischen Einrichtung und eine anschließende fünfjährige Führungsaufsicht anstehen. Für eine erneute Bewährungsstrafe spreche nach gängiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in diesem Fall hingegen nichts.

Das wirkte. Nach einer längeren Besprechung mit seinem Rechtsanwalt zog der Angeklagte die Berufung zurück. Weil auch die Staatsanwaltschaft diesem Schritt folgte, konnte das Verfahren abgeschlossen werden. Es bleibt bei sieben Monaten Haft.