Schrobenhausen
Eine Lücke bleibt

Verschärfte Regeln zu Heimreisen von Flüchtlingen angekündigt

21.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:45 Uhr

Schrobenhausen (SZ) Flüchtlinge, die in ihren Verfolgerstaat reisen, dieses Thema hat vor einer Weile die Wogen höher schlagen lassen. Solche Fälle gibt es überall in Deutschland, auch hier, in der Region. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft in solchen Fällen, ob der Schutzbedarf überhaupt noch besteht.

Mit Sanktionen war es bisher schwierig, wie der Bundestagsabgeordnete Reinhard Brandl (CSU) berichtet, wird bei dem Thema nun nachgebessert. Das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hat vor Kurzem Bundestag und Bundesrat passiert und soll demnächst in Kraft gesetzt werden. Künftig müssen Ausländerbehörden, die Bundespolizei, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Auslandsvertretungen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilen, wenn sie von einem solchen Fall wissen. In der Handhabung ändere sich dadurch aber nicht, teilen die Landratsämter Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen dazu mit. Es gebe aber immer wieder solche Fälle.

Für das neue Gesetz starkgemacht hatten sich vorab Reinhard Brandl und auch sein Freisinger Kollege Erich Irlstorfer. "Die Verbesserung der Melde-Regelung liegt vor allem darin, dass sie jetzt rechtlich verpflichtend ist und nicht nur durch die Behörden in der Praxis angewendet werden kann", so Irlstorfer.

Fallzahlen darüber, wie viele Flüchtlinge nun tatsächlich generell in ihren Verfolgerstaat reisen, gibt es nicht. Die werden nämlich nicht erfasst, so das BAMF. Es gibt ohnehin eine Lücke im System, gegen die das neue Gesetz nichts ausrichten kann: Zwar erhalten anerkannte Flüchtlinge einen Reisepass, der für ihr Herkunftsland ungültig ist. Die Bundespolizei kann in diesem Fall die Reise verbieten. Wird ein Nationalpass vorgelegt, berichtet die Bundespolizei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das dann weitere Maßnahmen prüft. Letzteres erfolgt auch, wenn erst bei der Wiedereinreise nach Deutschland erkannt wird, dass der Flüchtling in seinem Verfolgerstaat war.

Dieses Prozedere kann allerdings sehr einfach umgangen werden: Wenn der anerkannte Flüchtling nämlich über einen Nachbarstaat in sein Heimatland reist, kriegt davon eher keine deutsche Behörde etwas mit. In diesem Fall sei der Bundespolizei "eine hinreichend beweissichere Feststellung der Einreise in den Verfolgerstaat nicht möglich", so das BAMF. Dasselbe gelte, wenn die Person über die grenzkontrollfreie Binnengrenze im Schengenraum reist und dann von einem anderen Staat in die Heimat aufbricht. Man wolle in diesem Bereich künftig intensiver mit anderen EU-Staaten zusammenarbeiten, so das BAMF. Auch Irlstorfer betont, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten müsse "vor allem in die Praxis umgesetzt werden".