Pfaffenhofen
Handgreiflicher Security-Mitarbeiter verurteilt

Vier Monate Bewährungsstrafe für 23-jährigen Ordner nach Faustschlag gegen Partygast

03.02.2012 | Stand 03.12.2020, 1:52 Uhr

Pfaffenhofen (em) Eine Securitykraft soll eigentlich für Ruhe bei Veranstaltungen sorgen. Da hat allerdings der 23-jährige Jörg F. (Name geändert) aus Ingolstadt etwas falsch verstanden: Statt Streithähne mit legalen Mitteln zu trennen, schlug er zu. Die Quittung: vier Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung. Sein Opfer trug eine drei Zentimeter lange Platzwunde davon. Der Schläger stand nun vor Gericht. Doch Jörg F. stritt die Tat ab.

Der Vorfall ereignete sich bei einer Rockparty im vergangenen Juli in einer Festhalle im mittleren Landkreis. Die Musik dröhnte aus den Lautsprechern, die Gäste vergnügten sich auf der Tanzfläche, Alkohol heizte die Stimmung an. Bei Hunderten Gästen kommen sich immer wieder einige in die Haare. Dafür waren einige Securityleute im Einsatz. Sie sollten die Streithähne trennen und notfalls auch schon mal einen Platzverweis aussprechen.

Gegen drei Uhr früh war es wieder so weit: Zwei Gruppen hatten Streit, die Sicherheitsleute stellten sich dazwischen, jeweils zwei hielten die beiden rivalisierenden Gruppen in Schach. Da kam es auch schon mal zu einem harmlosen Gerangel mit Schubsereien.

Der Geschädigte beobachtete einen Freund, der von dem Angeklagten von der Tanzfläche gezogen werden sollte. Er ging auf den Bedrängten zu, da drehte sich der Angeklagte um und schlug angeblich ohne Grund zu – mit der Faust ins Gesicht. Das ärztliche Attest sprach von einer Platzwunde, die genäht werden musste, außerdem von einer „deutlichen Schwellung mit Hämatom“. Der Angeklagte, der mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft ist, stritt den Faustschlag ab, räumte lediglich einen Kopfstoß ein und begründete diesen mit einem Würgeangriff des Geschädigten. Diese beiden Behauptungen konnten jedoch bei der Beweisaufnahme nicht nachvollzogen werden.

Übrig blieb der Faustschlag, der von mehreren Zeugen eindeutig beobachtet und vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht bestätigt wurde: „Ich stand etwa vier Meter entfernt und habe den Faustschlag deutlich gesehen. Eine Würgerei habe ich dagegen nicht beobachtet“, sagte etwa ein Zeuge.

Die Richterin sprach mit dem Geschädigten, der als Nebenkläger auftrat, deutliche Worte: „Aus meiner Sicht ist es nicht geschickt, sich bei Aktionen der Sicherheitsleute einzumischen.“ Doch Gegenstand der Verhandlung war ausschließlich der Faustschlag – und der war ja eindeutig bewiesen. Einen rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund für den Schlag konnte die Richterin nicht feststellen. Jörg F. zeigte vor Gericht keinerlei Einsicht oder Reue.

Das Urteil lautete wegen vorsätzlicher Körperverletzung vier Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Strafverschärfend wertete das Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte ein Jahr vorher wegen eines gleichen Deliktes zu 90 Tagessätzen verurteilt worden war. Gschwilm: „Die Rückfallgeschwindigkeit ist sehr hoch.“ Darum habe sie keine weitere Geldstrafe verhängen können.