Pfaffenhofen
"Er fuhr wie ein Blöder"

Es passierte in Schrobenhausen: 20-Jähriger zu 30 Monaten Jugendhaft verurteilt

04.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:51 Uhr

Pfaffenhofen (em) Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein, Führen eines Fahrzeuges ohne gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, Unfallflucht, Urkundenfälschung - alles an einem Tag, dazu kam noch Diebstahl. Noch dazu war der 20-jährige Pavel M. (Name geändert) aus dem nördlichen Landkreis zur Tatzeit bereits zehnmal vorbestraft, davon siebenmal einschlägig, dazu noch unter offener Bewährung. Die Quittung hat ihm nun das Pfaffenhofener Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Ulrich Klose präsentiert: 30 Monate Jugendhaft ohne Bewährung.

Pavel M. traf im September 2015 auf dem Parkplatz einer Fast-Food-Kette in Schrobenhausen einen seiner Freunde. Vor der Fahrt dorthin montierte er an seinem Fahrzeug Autokennzeichen, die er laut Anklage einige Tage zuvor gestohlen hatte. Sein Kumpel stieg dann zu, gemeinsam fuhren sie weiter. Sie wollten zum Busbahnhof in Schrobenhausen. Auf der Fahrt dorthin fuhr der Täter laut Anklageschrift rasant durch die Stadt, überholte riskant und schnitt die anderen Verkehrsteilnehmer. Bei einem dieser Überholmanöver hielt er offenbar nicht genügend Abstand und erwischte den Seitenspiegel eines anderen Fahrzeugs. Auf dem Parkplatz ging es dann weiter. Nach Zeugenaussagen sei er auf dem Parkplatz rückwärts "wie ein Kranker" gefahren, ein anderer Zeuge bezeichnete diesen Vorgang mit den Worten: "Er fuhr wie ein Blöder." Er rammte rückwärts einen schwarzen Polo, würgte sein Auto ab und starte erneut. Wieder rammte er den Polo, bevor er mit quietschenden Reifen davonfuhr. Doch einer aus der Gruppe informierte die Polizei, so kam alles ans Licht.

Bei der öffentlichen Hauptverhandlung im Pfaffenhofener Amtsgericht gab sich der Angeklagte völlig unwissend: "Nein, ich bin nicht gefahren." Doch der Amtsrichter Klose als Vorsitzender des Schöffengerichts nahm ihm das nicht ab, er kannte den Angeklagten von vorangegangenen Verfahren: "Du lebst in einer Parallelwelt."

Die Staatsanwaltschaft präsentierte vier Zeugen, die alle im Wesentlichen die Vorwürfe aus der Anklageschrift bestätigten. Einer von ihnen war der Beifahrer. Er bestätigte, dass sein Kumpel ihm erzählt habe, er hätte die Autokennzeichen gestohlen: "Und er ist gefahren - ohne Führerschein." Der Angeklagte allerdings blieb beharrlich bei seiner Aussage, auch nach weiteren Zeugenaussagen. "Wir sehen uns nun schon mindestens das dritte Mal hier vor Gericht - immer hast du das gleiche Verhalten an den Tag gelegt", sagte Richter Klose. Auch der Verteidiger wurde ungeduldig: "Du redest, auf Bayerisch gesagt, nur Schrott." Trotzdem änderte der 20-Jährige seine Aussage nicht. Die Jugendgerichtshilfe bestätigte dem Angeklagten eine "deutlich verzögerte geistige Entwicklung" und sprach sich für ein Urteil nach Jugendstrafrecht aus - aber die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Der Staatsanwalt beantrage drei Jahre, der Verteidiger "eine milde Strafe".

Das Gericht entschied sich schließlich für eine Gesamtjugendhaft von zweieinhalb Jahren. Darin enthalten ist die Haftstrafe von 20 Monaten aus dem vorangegangenen Urteil, das seinerzeit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Bewährung hat er durch die neue Tat verwirkt. Die Unfallflucht wurde niedergeschlagen, "es sei ja kein Schaden entstanden, der Spiegel wurde einfach zurückgeklappt". Da die Jugendhaft mehr auf Erziehung als auf Strafe ausgerichtet sei, hatte der Richter noch Hoffnung, dass Pavel M. die Zeit dort zu seinem Vorteil nutzen werde.