Neuburg
Urteil in langwierigem Doppelprozess ist gefallen

21-Jähriger wird freigesprochen – 23-jähriger Neuburger erhält eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten

26.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:36 Uhr

Neuburg (pz) Der sechste Verhandlungstag brachte die Entscheidung: Am Neuburger Amtsgericht verkündete Richter Gerhard Ebner das Urteil für zwei komplizierte Vorfälle. Die beiden Angeklagten – sie waren an einer Schlägerei vor einer Bar in der Unteren Altstadt beteiligt gewesen – wurden vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Einer der beiden, ein 23-jähriger Neuburger, war außerdem noch angeklagt, weil er im August 2014 seine damalige Freundin getreten, gewürgt und geschlagen haben soll. In diesem Fall befand ihn das Schöffengericht für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Verteidiger Franz Wittl hatte nach der Urteilsverkündung allerdings schon durchklingen lassen, dass er Berufung einlegen wird.

Der Neuburger und der zweite Angeklagte, ein 21-jähriger Mann aus Fürstenfeldbruck, waren im Oktober 2013 Teil einer heftigen Schlägerei gewesen. Zum Tathergang gab es im Laufe des Prozesses viele unterschiedliche Aussagen, einige Zeugen hatten alkoholbedingte Erinnerungslücken. Für Staatsanwältin Sophie Weber war es dennoch erwiesen, dass die beiden der gefährlichen Körperverletzung schuldig sind. Die Verteidigung dagegen hatte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert. Das Schöffengericht folgte dieser Auffassung. Auch der zweite Vorfall, die tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Neuburger und seiner damaligen Freundin, entwickelte sich von Verhandlung zu Verhandlung immer komplizierter. Im Zeugenstand bildeten sich zwei gegensätzliche Lager. Die Ex-Freundin hatte ausgesagt, dass drei weitere Personen in der Wohnung anwesend waren, als der Angeklagte auf sie losging. Die Drei konnten oder wollten sich daran aber nicht mehr erinnern. Der Verdacht der gemeinsamen Falschaussage stand im Raum. Auch Richter Ebner stellte klar, dass das Aussageverhalten der Zeugen „mehr als zwiespältig“ gewesen sei.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass sich das Geschehen so abgespielt hatte, wie es die Ex-Freundin des Angeklagten geschildert hatte. Ihre Aussage sei durch die Verletzungen, die sie davongetragen hatte „massiv untermauert“ worden. Diese seien eindeutig auf den Angriff des 23-Jährigen zurückzuführen. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe und der offenen Bewährung des Angeklagten entschied das Gericht, dass die Strafe von zwölf Monaten nicht mehr auf Bewährung ausgesprochen werden könne.