München
Zumindest eine Kopie des Haushalts steht ihm wohl zu

Stefan Maurer hat Bürgermeister Martin Seitz auf Herausgabe von Unterlagen verklagt, doch das Gericht sieht das etwas differenzierter

22.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Keine direkte Konfrontation gab es gestern vor dem Münchner Verwaltungsgericht zwischen Stefan Maurer (r.) und Martin Seitz: Der Gerolsbacher Bürgermeister ist derzeit im Urlaub. ‹ŒArch - fotos: Hofmann

München / Gerolsbach (SZ) Auf eine "Bringschuld der Gemeinde" kann sich der Gerolsbacher Gemeinderat Stefan Maurer nicht berufen, wenn er zur Vorbereitung auf Sitzungen Unterlagen haben will, doch der Haushaltsplan muss ihm schon zur Verfügung gestellt werden: Das ist das Fazit einer Verhandlung, die gestern vor der siebten Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts stattfand.

Maurer (fraktionslos) war gegen den Gerolsbacher Bürgermeister Martin Seitz (CSU) vor Gericht gezogen, weil der ihm Unterlagen, die er, Maurer, zur Vorbereitung auf Gemeinderatssitzungen brauche, verweigert habe. Da ging es unter anderem um den Haushaltsplan, um Musterverträge für den Verkauf von Baugrundstücken oder um Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, die bereits im Bauausschuss vorberaten worden waren und dann im Gemeinderat zügig abgehakt wurden. Die Kernfrage, so Maurer gestern im Verwaltungsgericht, sei für ihn: "Wie kann man vollinhaltlich etwas zustimmen, das man vollinhaltlich nicht bekommen hat" Rechtsanwalt Christoph Donhauser, der den derzeit in der Türkei urlaubenden Seitz vertrat, betonte, der Bürgermeister habe sich bei der Herausgabe von Unterlagen an die Geschäftsordnung des Gemeinderats gehalten, räumte aber auch ein, "dass es da Optimierungsbedarf gäbe, wenn man wollte".

"Wenn, dann geht es uns um den Haushaltsplan", erklärte Vorsitzende Richterin Beck, "alles andere sehen wir nicht so kritisch." Sie ließ durchblicken, dass sie Maurers Klage wohl abweisen würde, wenn ihm die Gemeinde zumindest erlaubt hätte, sich im Rathaus Kopien vom Haushaltsplan zu machen - das sei für einen Gemeinderat auch zumutbar. Gesetzlich sei die Herausgabe von Unterlagen nicht geregelt und, so Beck, "die Rechtsprechung ist nicht ganz eindeutig."

Maurer berichtete: Während alle anderen Gemeinderäte Zugriff auf den rund 90 Seiten dicken Haushaltsplan gehabt hätten - über ihre Fraktionssprecher oder über Mitglieder im Finanzausschuss -, habe er ihn weder in Kopie noch in digitaler Form bekommen. Als er von 2002 bis 2008 schon einmal fraktionslos war, sei es dagegen "gängige Verwaltungspraxis" gewesen, ihm ein Exemplar zukommen zu lassen. Damals, so Maurer, sei aber auch noch nicht Seitz Bürgermeister gewesen. Den Haushaltsplan nur im Rathaus einsehen zu dürfen, genüge nicht, betonte Maurer: "Ich traue mir als Ehrenamtlichem nicht zu, den auswendig zu lernen."

Dass zum Beispiel vertrauliche Urkunden nicht in Kopie an die Gemeinderäte verschickt werden, fanden die Richter unter Hinweis auf das Geheimhaltungsbedürfnis durchaus in Ordnung. Auch könne Maurer nicht verlangen, dieselben Unterlagen, zum Beispiel zu Bebauungsplänen, zu erhalten wie ein Mitglied des Bauausschusses - hier bestehe ein "sachlicher Unterschied" zwischen Bauausschussmitgliedern und anderen Gemeinderäten. Um zu erfahren, was im Bauausschuss besprochen werde, brauche Maurer ja nur in die entsprechenden Sitzungen zu gehen, empfahl Vorsitzende Richterin Beck, die würden ja öffentlich bekannt gemacht.

Am Ende der Verhandlung beschränkte sich Maurer darauf (das hänge auch mit "prozessökonomischen Gründen" zusammen, erklärte er nachher), von der Gemeinde die Herausgabe des Haushaltsplans zu verlangen - das hatte ihm die Kammer auch nahegelegt, da die Erfolgsaussichten der ursprünglichen Klage gering seien. Maurer wäre offenbar auch bereit gewesen, einen entsprechenden Vergleich zu schließen, doch da winkte der Bürgermeister, von seinem Anwalt telefonisch im Urlaub erreicht, ab: Seitz wolle ein Urteil haben, berichtete Donhauser, um endlich zu wissen, was Sache ist. Die Entscheidung der Richter soll frühestens heute bekannt gegeben werden.