München
Gericht fordert Nachlieferungen

Verhandlung über Fledermausmonitoring bei Windrädern vertagt

15.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:48 Uhr

Die Standorte für die Windräder bei Englmannsberg sind inzwischen gut erkennbar, seitdem dort aufgeschottert wurde. Das laufende Gerichtsverfahren soll den Bau nicht verzögern - Foto: Hofmann

München/Englmannsberg (SZ) In der Verhandlung um das vom Landratsamt Pfaffenhofen geforderte Fledermausmonitoring an zwei der vier Englmannsberger Windräder hat es gestern vor dem Verwaltungsgericht in München noch keine Entscheidung gegeben.

Dem Vorsitzenden Richter Harald Geiger reichten die vorliegenden Fakten dafür nicht. „Da müssen beide Parteien noch mal nachliefern“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Eventuell einigen sich der Bauherr, Ignaz Graf zu Toerring-Jettenbach, und das Landratsamt aber auch außergerichtlich.

Vier Windkraftanlagen will Graf Toerring bei Englmannsberg, an der Gemeindegrenze zwischen Hohenwart, Gerolsbach, Scheyern und Pfaffenhofen, errichten. Die Genehmigung dafür hat ihm das Landratsamt auch erteilt, allerdings verbunden mit der Auflage eines Fledermausmonitorings. Das bedeutet, dass mit einem Sensor, der am Rotorgehäuse angebracht wird, Fledermäuse registriert werden sollen. Toerring will das nicht, zumindest nicht in dem vom Landratsamt geforderten Umfang. Er klagte gegen diesen Nebenaspekt des Genehmigungsbescheids.

Bei der gestrigen Verhandlung erachtete das Gericht nun die Auflage des Monitorings als durchaus zulässig, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, allerdings habe es Kritik an der „konkreten Ausgestaltung“ gegeben: So sei vorgesehen, dass regelmäßig ein Techniker auf die Rotorgondel steigt, um den Chip des Sensors auszulesen. Zudem sei nicht klar, wie die Daten ausgewertet werden. „Das ist alles noch aufklärungsbedürftig“, sagte die Gerichtssprecherin. Wann die gestern vertagte Verhandlung wieder aufgenommen wird, stehe noch nicht fest. Auch eine außergerichtliche Einigung der beiden Parteien sei weiterhin möglich.

Und die streben offenbar sowohl das Landratsamt als auch Graf Toerring an. „Wir werden versuchen, eine praktikable Lösung zu finden“, sagte der Bauherr. Er sei nicht grundsätzlich gegen das Monitoring, aber es müsse Sinn machen und der Aufwand müsse sich in Grenzen halten. Graf Toerring zeigte sich zuversichtlich, innerhalb der nächsten sechs Wochen – so viel Zeit gab Richter Geiger den Parteien – zusammen mit dem Landratsamt eine Einigung erzielen zu können.

Auch Landrat Martin Wolf zeigte sich aufgeschlossen: „Wir sind mit einfacheren Lösungen einverstanden.“ Das Gericht habe die Forderung nach dem Fledermausmonitoring grundsätzlich anerkannt, aber infrage gestellt, ob der Kostenaufwand angemessen sei. Hier müsse das Landratsamt nun abgesicherte Daten beschaffen. Das Fledermausmonitoring sei übrigens in einem Gutachten empfohlen worden, das der Bauherr im Genehmigungsverfahren eingereicht habe, erklärte Wolf: „Wir haben diese Empfehlung übernommen.“

Sollten wirklich Fledermäuse nachgewiesen werden, müssten die Windräder wohl mit einem Abschaltalgorithmus ausgestattet werden, der dafür sorgt, dass die Rotoren genau zu den Zeiten still stehen, zu denen die Fledermäuse unterwegs sind. „Das macht die Anlage nicht unwirtschaftlich“, stellte Graf Toerring klar. Denn Fledermäuse würden Windstille bevorzugen – und dann drehten sich die Rotoren sowieso nicht.