Mühlried
Verfahren eingestellt

Die für den Einsturz des Mühlrieder Modemarktes Verantwortlichen werden strafrechtlich nicht belangt

26.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:03 Uhr

Das Unglück, das im vergangenen Jahr zu einem der größten Rettungseinsätze in Schrobenhausen geführt hatte, bleibt ungesühnt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt musste das Verfahren gegen die vier Verantwortlichen für den Einsturz eines Modemarktes jetzt einstellen. - Foto: M. Schalk

Mühlried / Ingolstadt (DK) Vier Verantwortliche hat die Ingolstädter Staatsanwaltschaft für den Einsturz eines Mühlrieder Modemarktes vor fast einem Jahr ausgemacht. Doch nun musste die Anklagebehörde die Ermittlungen einstellen: Die Tat - Baugefährdung - ist verjährt.

Der Inhaber einer am Bau beteiligten Zimmerei, ein Zimmerermeister, ein Bauleiter und ein Prüfingenieur hätten sich nach dem Willen der Ingolstädter Staatsanwaltschaft eigentlich vor Gericht für den Einsturz des Modemarktes im Mühlrieder Gewerbegebiet Rinderhofer Breite verantworten sollen. Die Vier hatten die Gelegenheit genutzt, sich noch im laufenden Ermittlungsverfahren durch Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Dabei hatten sie auch die Chance, entlastende Beweise erheben zu lassen, so Jürgen Staudt, Pressesprecher der Ingolstädter Staatsanwaltschaft.

Bei der genauen Prüfung des Expertengutachtens, das nach dem Einsturz des Modemarktes im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kam aber jetzt das Aus für die Ermittlungen. Der Gutachter, so Staudt auf Anfrage weiter, hatte festgestellt, dass "das Dach von Anfang an gar nicht tragfähig" gewesen sei. "Alle hatten Glück, dass das Dach überhaupt 13 Jahre lang gehalten hat", sagt Staudt über die Expertise. Bereits beim Bau des Modemarktes sei entscheidend gepfuscht worden. Bis zur neuen Überprüfung des Gutachtens sei die Staatsanwaltschaft aber davon ausgegangen, dass der Auslöser für das Unglück am 23. Juni vergangenen Jahres eventuell deutlich später als die Baufertigstellung gelegen habe.

Mit der Baufertigstellung im Jahr 2003 begann aber auch die juristische Frist zu laufen. Schon nach fünf Jahren, so Staudt, sei die Verjährungsfrist abgelaufen gewesen. Und deshalb habe die Staatsanwaltschaft auch das Ermittlungsverfahren gegen die vier Verantwortlichen für den Pfusch am Bau jetzt einstellen müssen.

Ganz anders dagegen hätte es ausgesehen, wie Staudt auf Nachfrage erklärt, wenn bei dem Unglück im Juni vergangenen Jahres Menschen verletzt oder sogar ums Leben gekommen wären. Dann hätte die Verjährungsfrist für den Tatbestand der Baugefährdung nicht mehr gezogen. Strafrechtlich, so Staudt weiter, sei den Verantwortlichen nun nicht mehr beizukommen. Es sei denn, gegen die Einstellung des Verfahrens würde jemand Beschwerde einreichen. Dann müsste die Einstellung erneut juristisch überprüft werden. Geschehe das nicht, sei das Thema strafrechtlich erledigt.

Staudt sieht den Ausgang des Verfahrens mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Einerseits hätte die Staatsanwaltschaft die Verantwortlichen gerne vor Gericht gesehen, anderseits ist die Staatsanwaltschaft froh, dass das Unglück damals ohne Verletzte oder Tote ausgegangen ist.

Inzwischen ist der Modemarkt fast komplett neu errichtet worden. Die ersten Regale eines neuen Geschäftes stehen bereits in dem Gebäude. Der Textil-Discounter, der sich damals dort befand, hat im Nachbargebäude sein neues Domizil gefunden.

Am Abend des 23. Juni vergangenen Jahres knackte es gegen 18.45 Uhr im Gebälk des Modemarktes. Erst kam das Pultdach links vom Eingang herunter, wenige Minuten später auch auf der rechten Seite. Die Angestellten des Marktes konnten sich ins Freie retten. Bis in die späte Nacht hinein suchte ein Großaufgebot von Rettungskräften damals nach einer jungen Frau, die sich angeblich während des Einsturzes noch im Markt befunden haben sollte. Die Suche ergab, dass keine Person mehr im eingestürzten Modemarkt gefunden wurde.