Langenmosen
Sparsam verbessern – das Wasserwirtschaftsamt macht’s möglich

Langenmosen und Berg im Gau lassen sich gemeinsamen Plan für ein Gewässerentwicklungskonzept erstellen

27.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:15 Uhr

Der Launagraben bei Langenmosen wurde im vergangenen Jahr verbreitert und damit ökologisch aufgewertet. Für Maßnahmen wie diese kann es künftig auch Fördergelder geben - Foto: Hofmann

Langenmosen/Berg im Gau (SZ) Die beiden benachbarten Gemeinden Langenmosen und Berg im Gau haben sich ein gemeinsames Gewässerentwicklungskonzept erarbeiten lassen.

Es basiert auf der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und wurde vom Planungsbüro Ecker erstellt. Langsam geht es in die heiße Phase. Denn sowohl der Gemeinderat Langenmosens als auch das Gremium Berg im Gaus haben den inzwischen fertigen Plan abgenickt.

Zuvor wurde das Konzept den Räten von Diplomingenieurin Kerstin Neumair vorgestellt. Es enthält unter anderem Unterhaltspläne zu den Gräben auf den Gemeindegebieten sowie Vorschläge zur punktuellen Verbesserung an einzelnen Wasserläufen. Sie habe sich die Gewässer der beiden Gemeinden angeschaut und besonders darauf geachtet, ob und wie stark die Gräben bei Regen „anspringen“. Sie betont jedoch, dass es keine starren Vorgaben enthalte: „Das alles hat natürlich keine Verbindlichkeit“, so Neumair. Vielmehr handle es sich um einen Katalog von Vorschlägen, wie in Zukunft mit welchem Gewässer der Gemeinden – darunter finden sich der Launagraben und der Arnbach – umgegangen werden soll.

Die Expertin erklärt, dass die Flüsse und Wasserläufe in Langenmosen genauso wie in Berg im Gau eher wie Gräben behandelt werden – sprich sie werden zur Entwässerung der Ortschaften und Gemeindeteile genutzt. „Hier unterscheiden sich die Gewässer von Flüssen mit ökologischer Anmutung – also etwa der Paar oder der Weilach“, so Neumair. Nichtsdestoweniger seien manche Maßnahmen zur Pflege unbedingt nötig. Dabei spricht Neumair hauptsächlich von Grabenräumungen und Uferabflachungen. Dadurch, dass die Gemeinden nun die Möglichkeit zu einem Gewässerentwicklungskonzept nach der WRRL haben, könnten solche Eingriffe in Zukunft gefördert werden. Räumungen werden demnach mit bis zu 30 Prozent bezuschusst, größere Maßnahmen gar mit bis zu 70 Prozent. „Darunter fallen etwa Renaturierungen und ähnliches“, erklärt die Expertin. Entsprechende Vorschläge müssen nun bis spätestens Oktober im Wasserwirtschaftsamt (WWA) in Ingolstadt sein, um noch für die kommenden zwei Jahre bewilligt zu werden – oder eben nicht. „Wir können da reinschreiben, was wir wollen“, stellte etwa Berg im Gaus Bürgermeister Helmut Roßkopf fest. Was das Amt letztlich wieder rausstreicht, werde man dann sehen.

Ziel der Förderung ist es, die Pflege der Gewässer etwas anzukurbeln, wie Kerstin Neumair sagt. Die daraus resultierenden Eingriffe in die Gewässer sollen etwa möglichst breite und bewachsene Pufferstreifen an den Flüssen und Gräben hervorbringen. „Das führt automatisch zu weniger Aufwand beim Unterhalt“, erklärt Neumair. Hintergrund ist, dass so ein schnelles Abrutschen der Ufer im Falle starker Regenfälle und somit eine erneute Versandung der Wasserläufe verhindert werden könne. Außerdem sieht die Expertin in bepflanzten Ufern einen rein ästhetischen Vorteil: „Viele Gräben werden inmitten der Felder rings um Berg im Gau und Langenmosen gar nicht durch Vorbeifahrende wahrgenommen. Ein Bewuchs mit Büschen und Bäumen macht die Flüsse hingegen weithin in der Flur sichtbar“, findet sie. Auch deshalb wird die Uferpflege gesondert gefördert.

Nun muss das Gewässerentwicklungskonzept – das die beiden Gemeinden im Übrigen aus Kostengründen gemeinsam erstellen ließen – noch vom WWA geprüft werden, damit die Pläne an sich gefördert werden können. Eines macht Neumair hingegen deutlich: „Brückenbau oder ähnliches ist durch das Konzept nicht förderbar.“