Langenmosen
Eine Mauer aus Schottersteinen

Die Gabionenwand, die den Rat mehrmals beschäftigte, steht jetzt

25.05.2012 | Stand 03.12.2020, 1:27 Uhr

Jetzt erlaubt: Eine Gabionenwand trennt in der Langenmosener Siedlung Südwest zwei Grundstücke voneinander ab - Foto: Hofmann

Langenmosen (bdh) Was eine Gabionenwand ist, wusste im Langenmosener Gemeinderat kaum jemand – bis dem Gremium im September vergangenen Jahres ein Antrag für eine eben solche vorlag. Zwei Meter hoch sollte das mit Schottersteinen gefüllte Drahtgestell sein und zwei Grundstücke in der Sankt-Ulrich-Straße voneinander abgrenzen.

Solche Konstruktionen sind offenbar in Mode – man sieht sie jedenfalls immer öfter, in allen Größen. Der Gemeinderat lehnte jedoch ab, weil laut Bebauungsplan in der Siedlung Langenmosen Südwest II nur Zäune von bis zu einem Meter Höhe erlaubt sind und eine Bebauungsplanänderung wegen einer solchen Kleinigkeit wie einer Grundstücksabgrenzung nicht infrage kam.

Dass die Gabionenwand jetzt doch steht, haben die Antragsteller Gertraud und Thomas Scherer vor allem VG-Bauamtsleiter Hermann Wenger zu verdanken. Der kam auf den Kniff, eines der beiden Grundstücke, das ganz am Rande des Baugebiets liegt, ganz einfach aus dem Umgriff des Bebauungsplans zu nehmen. Damit galt dort nicht mehr der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan, sondern ganz allgemein das bayerische Baurecht, und nach dem sind zwei Meter hohe Mauern erlaubt. Da hatte dann auch der Gemeinderat nichts mehr dagegen.

Übrigens: Es soll ja Leute geben, die Mauern einfach bauen, ohne sie vorher zu beantragen – auch in Langenmosen. In Ordnung ist das nicht. In Ordnung wäre dagegen eine Thujenhecke; die hätten die Scherers einfach so pflanzen können, sie wäre laut Bebauungsplan nicht verboten. Aber ob die Hecke, wenn sie einmal in die Jahre gekommen ist, immer noch besser aussieht als die Gabionenwand?