Hohenwart
Grundsätzlich einverstanden

Markt will bei Plan für FFH-Gebiet aber noch einige Änderungen

03.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:52 Uhr

Unterhalb des Klosterbergs fließt die Paar durch Hohenwart. Der Markt ist eng mit dem Fluss verbunden, deshalb hatten die Gemeinderäte nun auch einige Anmerkungen zum Managementplan, der für das FFH-Gebiet erstellt wird. - Foto: Hofmann

Hohenwart (pee) Mehr Biber an der Paar? Das gehe gar nicht, meinten am Montagabend die Hohenwarter Marktgemeinderäte, die sich mit einem neuen Plan zum FFH-Gebiet befassten.

Ein Managementplanentwurf für die FFH-Gebiete Paar-Ecknach war von der Regierung von Schwaben als zuständige höhere Naturschutzbehörde in Auftrag gegeben worden. Noch bis 9. Mai liegt er öffentlich aus; Stellungnahmen können abgegeben werden. In den ersten beiden Abschnitten des Entwurfes werden die Erstellung des Planes sowie das FFH-Gebiet beschrieben. Im dritten Abschnitt werden dann die Erhaltungsziele gebietsbezogen konkretisiert. Insbesondere geht es um Maßnahmen entlang der Paar, bei denen auch Grundstücke der Marktgemeinde Hohenwart betroffen sind. Deshalb befassten sich die Räte nun mit der Sache.

Grundsätzlich besteht bei der Gemeinde mit den im Plan beschriebenen Erhaltungszielen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf den Bereich der Paar beziehen, auch Einverständnis, wie die Räte in ihrem Beschluss formulierten. Allerdings folgt dann ein ganzer Katalog von Bedenken, den die Marktgemeinderäte in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vorbringen.

So wird das formulierte Ziel der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Population des Bibers kategorisch abgelehnt. Der Biber sei im Bereich des Marktes Hohenwart bereits zur Plage geworden und das verträgliche Maß sei überschritten, hieß es am Montagabend. Aus Sicht des Marktes Hohenwart müsse das bisherige Bibermanagement völlig geändert werden, forderte der Gemeinderat.

Der Hinweis auf die natürliche Dynamik mit regelmäßigen Überflutungen am Verlauf der Paar müsse sich explizit auf den Bereich außerhalb von bebauten und bewohnbaren Gebieten beziehen, meinten die Räte weiter. Im Bereich der Ortschaft seien diese Ziele dem technischen Hochwasserschutz unterzuordnen.

Besonderen Wert legt die Marktgemeinde auch darauf, dass durch den Managementplan die allgemein übliche und anerkannte landwirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht werde. Ein weiterer Kritikpunkt war für die Räte die Aussage zur Extensivierung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Alt- und Fließgewässer. Aus Sicht der Marktgemeinde sei eine Einschränkung nicht hinnehmbar. Besonderen Wert legte der Marktgemeinderat schließlich darauf, dass vor der Umsetzung einzelner Maßnahmen die Zustimmung des Eigentümers eingeholt wird und der Verursacher die Kosten ohne Einschränkungen übernehmen muss.