Gerolsbach
30 Prozent Zuschuss für die Grabenräumung

Gemeinde will einen Maßnahmenplan für Gerolsbach, Siebeneicher Bach und Bach beim Sportgelände erstellen lassen

26.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:15 Uhr

Der Gerolsbach schlängelt sich an Gerolsbach vorbei. Um für die Räumung einen Zuschuss zu bekommen, lässt die Gemeinde jetzt einen Maßnahmenplan erstellen - Foto: M. Schalk

Gerolsbach (bdh) „Der Gerolsbach muss mal geräumt werden“, sagte Bürgermeister Martin Seitz (CSU) jetzt in der Gemeinderatssitzung.

Deshalb hatte er die Erarbeitung eines Maßnahmenplans im Rahmen des Gewässerentwicklungskonzepts auf die Tagesordnung gesetzt. Weil Gerolsbach über ein solches Konzept verfügt, gibt es 30 Prozent Zuschuss für mit dem Gewässerunterhalt verbundene Aufgaben wie eben das Räumen. Der Gemeinderat gab den Maßnahmenplan schließlich bei drei Gegenstimmen (Stefan Maurer, Ignaz Brandstetter und Hans Felber) beim Schrobenhausener Planungsbüro Ecker in Auftrag, das die Unterhaltsmaßnahmen dann auch fachlich begleiten soll. Die Honorarkosten gab die Verwaltung mit rund 3400 Euro an.

Überplant werden sollen neben dem Gerolsbach auch der Siebeneicher Bach und der Bach beim Sportgelände, erklärte Seitz. Der Maßnahmenplan soll dann in den kommenden beiden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden. Kritik an dieser Vorgehensweise – so hatte Stefan Maurer (fraktionslos) bemängelt, dass am Ende ja die Anlieger die Kosten zu tragen hätten – konterte Seitz mit der Feststellung: „Die Zeiten sind vorbei, dass jemand ohne Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts einen Graben räumen darf.“ Das Wasserwirtschaftsamt in Ingolstadt war schon in die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts eingebunden gewesen und begleitet nun auch die Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenplans.

Die Anlieger, erklärte Seitz auf Nachfrage von Annette Schütz-Finkenzeller (UB), würden frühzeitig über geplante Maßnahmen informiert. Und, so Schütz-Finkenzeller weiter, wenn einer von ihnen nicht zahlen wolle? Er müsse zahlen, stellte Seitz klar, „der kriegt einen Bescheid“.