Ehekirchen
35 Parzellen für Ehekirchen

Gemeinderat bringt neues Baugebiet "Bei der Probmühle" auf den Weg

26.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Ehekirchen (DK) Neues Bauland in Sicht. Bis junge Familien dann „Bei der Probmühle“ tatsächlich bauen können, wird es 2017 werden. Nach den Eckdaten des am Dienstag dem Gemeinderat vorgelegten Vorentwurfes werden 35 Parzellen zur Verfügung stehen. Bis Januar soll der Entwurf dafür stehen.

Ehekirchen (lm) Neues Bauland in Sicht. Bis junge Familien dann „Bei der Probmühle“ tatsächlich bauen können, wird es 2017 werden. Nach den Eckdaten des dem Gemeinderat vorgelegten Vorentwurfes werden 35 Parzellen zur Verfügung stehen. Bis Januar soll der Entwurf dafür stehen.

Eingebettet auf drei Seiten von bereits bestehendem Wohngebiet, wobei im Süden eine Fläche vorerst noch freibliebe, soll aus dem 3,3 Hektar großen, teils als Ackerland bewirtschafteten Areal Ehekirchens jüngstes Neubaugebiet werden. Nach Osten hin grenzt irgendwann mal ein Gewerbegebiet an, das es noch nicht gibt, planerisch indes schon auf den Weg gebracht ist. Der Grünstreifen am Nordrand mit Bachlauf bleibt erhalten, wird möglicherweise als Ausgleichsfläche weiter aufgewertet oder kommt in Teilbereichen auch für Infrastrukturmaßnahmen für die Jugend in Betracht.

Am nordöstlichen Rand wird auf jeden Fall ein vorläufig auf 400 Kubikmeter angedachtes Regenwasserrückhaltebecken erforderlich. Inwieweit ein bereits vorhandener Kanal genutzt werden kann und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, nachdem der Untergrund ein Versickern des Wassers nicht zulässt, ist von einem Fachbüro noch zu prüfen. Dass in Teilbereichen Aufschüttungen erforderlich werden, zeichnet sich ab.

Die 2,2 Hektar Nettobauland sollen in Parzellen zwischen 500 bis 750 Quadratmeter aufgeteilt werden, wobei der Gemeinderat als neue Aufgabenstellung für die Planer auch zwei, drei Mehrparteienhäuser ins Gespräch brachte. Die Planer schlagen fürs erste zwei Wohneinheiten zulässig je Einzelhaus vor und gehen von zwei Vollgeschossen bei einer maximalen Wandhöhe von 6,50 Meter aus. Grundsätzlich sollen 35 Prozent der jeweiligen Parzellen tatsächlich überbaut werden dürfen. Die Erschließung ist über eine Ringstraße von der Kreuzung Am Kaltenbrunnen/Probmühlstraße aus angedacht, problematischer scheint die zweite Zufahrt bei der Einmündung dann in die Gartenstraße zu sein. Hier muss die Planung nochmals überdacht werden, die endgültige Festlegung für die Dächer wie die Zäune steht noch aus.

Die Ortsabrundung im Südwesten von Seiboldsdorf ist nach wie vor nicht in trockenen Tüchern. Nachdem nicht zuletzt auf Einlassung des insgesamt davon wenig begeisterten Landratsamtes die Zufahrt jetzt neu angelegt werden soll, macht die gravierende Planänderung im nächsten Schritt zunächst einmal eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

So einfach wie gedacht, erweist sich auch die Ausweisung von Bürgermeister-Braun-Straße und eines Teilbereiches des Hollerwegs als verkehrsberuhigter Bereich nicht. Nachdem es vor allem um eine Sicherung des Schulwegs geht, schwebte dem Rat eine zeitliche Begrenzung der Regelung auf bestimmte Stunden vor. Doch genau dies ist für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht zulässig. Im nächsten Schritt wird geprüft, ob sich wenigstens eine 30-Stundenkilometer-Regelung zeitlich limitieren lässt.