Brunnen
7000 Quadratmeter sind schon verkauft

Brunnen will das Gewerbegebiet erweitern – der Gemeinderat billigte nun den Planentwurf

31.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:24 Uhr

 

Brunnen (SZ) Gut 12 000 Quadratmeter Gewerbegrund auf zwei Parzellen will die Gemeinde Brunnen mit der Erweiterung des Gewerberings schaffen. Der Gemeinderat billigte in seiner Sitzung am Mittwochabend den Entwurf des Bebauungsplans. Das größere der beiden Grundstücke ist bereits verkauft.

Ingenieur Martin Käser aus Ehekirchen präsentierte dem Rat seinen ausgearbeiteten Entwurf, zu dem zunächst auch keine Wortmeldungen vorgebracht wurden. Wie berichtet, will die Gemeinde östlich des Hauptortes die Erweiterung ihres bestehenden Gewerbegebietes, in dem erst vor Kurzem eine riesige Halle errichtet wurde, vorantreiben, damit sich noch mehr Unternehmen ansiedeln können. Zwei Parzellen auf der Erweiterungsfläche hat der Ingenieur nach Abstimmung mit dem Landschaftsbüro Ecker aus Schrobenhausen ausgearbeitet, eine mit 7000 Quadratmetern, die andere mit genau 5562 Quadratmetern.

„Die südliche Parzelle mit 7000 Quadratmetern ist bereits verkauft“, informierte Bürgermeister Thomas Wagner, ohne allerdings den Namen des Käufers verraten zu wollen. Das ebenfalls im Entwurf mit eingearbeitete Schallschutzgutachten finde im künftigen Satzungstext des Bebauungsplanes Berücksichtigung; der Schallpegel erreiche tagsüber bis zu 59 Dezibel. „Das ist zwar schon ganz schön laut“, sagte Wagner, sei aber für die äußeren Anlieger in der Ingolstädter Straße von Brunnen vereinbar.

Zu erwerben sei noch die nördliche Parzelle im neuen Gewerbegebiet, die eine Fläche von 5562 Quadratmetern habe. Die Gemeinde geht hier offenbar von nur einem einzigen Käufer aus, denn laut Entwurf ist es nicht vorgesehen, das Grundstück zu teilen. Das gefiel Gemeinderat Hans Schmid nicht und er fragte nach einer möglichen weiteren Zufahrt bei einer Teilung. „Das wird äußerst schwierig“, entgegnete Ingenieur Martin Käser. Sollte das Areal nicht in einem Stück verkauft werden können, müsste der ganze Bebauungsplan wieder geändert werden.