Aichach
Rabiater Wirt schlägt Gast

66-Jähriger Biergartenbesitzer ist geständig – Richterin verhängt Geldstrafe von 600 Euro

30.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:24 Uhr

Aichach (SZ) Schlägereien in Biergärten können durchaus vorkommen – Alkohol begünstigt eben so manche Handgreiflichkeiten. Kurios wird es aber, wenn der Gastwirt selbst die Fäuste fliegen lässt, wie es im September des vergangenen Jahres im nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg der Fall war.

Der 66-jährige Angeklagte wurde nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt.

Viel Geduld brauchten Richterin Sabine Igloffstein und ihre Kollegen auf dem Amtsgericht Aichach während der Gerichtsverhandlung: Der angeklagte Gastwirt erschien zunächst nicht zum vereinbarten Termin. Schließlich musste er von der Polizei vorgeführt werden. Ihm sei eine andere Zeit mitgeteilt worden, meinte der 66-Jährige. Nachdem noch ein Dolmetscher für den türkischstämmigen Mann bestellt wurden war, begann die Verhandlung letztlich doch noch – mit beinahe drei Stunden Verspätung.

Wie kam es zu der Auseinandersetzung? Im September 2013 betrat ein bereits ziemlich angetrunkener Gast am späten Abend den Biergarten des 66-jährigen Mannes. Zu allem Überfluss erbrach er sich in die angrenzende Botanik. Der Angeklagte war alles andere als begeistert. Ein anderer Gast, ein guter Freund des Wirts, habe diesen daraufhin aufgefordert, dem Betrunkenen noch mehr Alkohol zu geben. Daraufhin kam es zum Streit, da der Angeklagte dem Betrunkenen nichts ausschenken wollte. Der Streit endete damit, dass der selbst reichlich angetrunkene Gastwirt seinem Freund zunächst einen kleineren Bierkrug über dem Kopf zerbrach, und ihn anschließend über einen Tisch zog. Auch Schläge soll es gesetzt haben, die aber bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.

Gäste der gegenüberliegenden Bar, die die Polizei gerufen hatten, waren als Zeugen geladen und bestätigten den Vorfall.

Der Geschädigte, der an diesem Abend eine große Platzwunde davontrug, schilderte alles jedoch als ein Missverständnis. Er habe den Wirt lediglich dazu auffordern wollen, dem betrunkenen Mann eine Cola zu verkaufen, keinesfalls Alkohol.

Geschädigter und Angeklagter hatten sich zudem bereits außergerichtlich geeinigt. Der Wirt zahlte seinem Freund Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro. Der Angeklagte gab den Vorfall und die Handgreiflichkeiten unumwunden zu, leugnete aber, den Geschädigten mit einem Bierkrug geschlagen zu haben. Allerdings widersprachen dieser Aussage einige Zeugen und auch der Geschädigter.

Richterin Sabine Igloffstein verurteilte den Wirt letztlich zu einer Geldstrafe von 600 Euro, 120 Tagessätze zu lediglich fünf Euro aufgrund seiner prekären finanziellen Lage. Für den Angeklagten spreche laut Richterin, dass er größtenteils gestanden und bereits Wiedergutmachung geleistet habe. Auch erfülle die Verletzung mit einem Bierkrug noch nicht den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. „Allerdings hätte das trotzdem nicht passieren dürfen. Sie müssen sich unter Kontrolle haben“, ermahnte sie den Angeklagten.