Aichach
Für Kopfstoß verurteilt

Zu Arbeitswochenende verurteilt

20.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:20 Uhr

Aichach (lt) Einen Nasenbeinbruch erlitt ein 18-Jähriger bei einem Kopfstoß in einer Diskothek in Pöttmes Anfang des Jahres. Für die Tat musste sich jetzt ein 20-jähriger Mann aus dem Landkreis Dachau vor dem Amtsgericht Aichach verantworten, die Strafe ist ein Arbeitswochenende für den jungen Mann.

Gleich zu Beginn der Verhandlung gestand der Angeklagte die Tat, betonte aber, dass es auch eine Vorgeschichte zu dem Vorfall Anfang des Jahres gegeben habe. An der Bar der Disco habe ihn eine Gruppe Jugendlicher zunächst belästigt, indem sie sein anzündbares Getränk immer wieder ausgeblasen hätte. Anschließend rückten sie dem jungen Mann immer weiter auf die Pelle und drängten ihn an die Bar. Nach einer Verwarnung des Barkeepers verschwanden die aufdringlichen Discobesucher zwar, bewarfen den 20-Jährigen aber noch mit einer Orange.

Später begegnete er den Jugendlichen vor dem Club erneut und stellte sie dort zur Rede. Da er sich von ihnen bedroht gefühlt und zudem einiges getrunken hatte, beschloss der junge Mann offenbar, provisorisch für seine Sicherheit zu sorgen. Er verpasste einem der Jugendlichen, einem 18-jährigen Mann, einen Kopfstoß und brach ihm dabei die Nase. „Wenn ich weniger getrunken hätte, wäre das auch nicht passiert“, gab der Angeklagte zu.

Das Opfer, das als Zeuge geladen war, bestätigte den Vorfall größtenteils, stellte aber klar, dass er und seine Freunde den 20-Jährigen zu keiner Zeit bedroht hatten. Die Fraktur des 18-Jährigen wurde operiert, aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand ist jedoch eine Folgeoperation notwendig. Staatsanwältin Lisa Mühlschuster hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich bei dem Opfer sowohl schriftlich vor der Verhandlung als auch während des Gerichtstermins entschuldigt hatte. Auch war der junge Mann nicht einschlägig vorbestraft.

„Allerdings ist deutlich sichtbar, dass die Nase gebrochen war.“ Richter Dieter Gockel verurteilte den 20-Jährigen schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu einem Arbeitswochenende.