Verständnis für Geschäftsinhaber

11.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:58 Uhr

Leserbrief zur Diskussion um die Abschlepp-Aktionen in Pfaffenhofen.

Jedes Geschäft, jede Praxis ist dazu verpflichtet, je nach Größe der Liegenschaft Parkplätzte auszuweisen. Da die Stadt Pfaffenhofen die Parkmöglichkeit am Volksfestplatz durch die Gartenschau den Tennisspielern des TC Pfaffenhofen entzieht und keine Alternativen schafft, wird es mit dem Parken im Umfeld eng. Die Praxis, dass im Umfeld des Volksfestplatzes während des Volksfestes zu den Geschäftszeiten der anliegenden Märkte die Parkmöglichkeit überwacht wird, ist nichts Neues. Diesbezüglich hat sich hier nichts geändert.

Es gibt aber leider Einwohner in Pfaffenhofen, die der Meinung sind "was dir gehört, gehört mir auch, aber was mir gehört, geht dich nichts an".

Wie würde man sonst zu einer Aussage kommen, die Geschäfte zu meiden, die ihre Parkplätze für ihre Kunden freihalten?

Man sollte auch mal die Seite der Geschäftsinhaber betrachten. Sie mussten ja wegen Straßenbauarbeiten bereits erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen.

Familie Weichselbaumer

Pfaffenhofen