"Bürgermeisterwahrheiten"

21.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Zum Artikel "95 Prozent sind die Leidtragenden" über den Erfolg der Petition gegen das Gehwegpflastern in Gerolsbach (PK vom 21. März):

Dass Politiker mit alternativen Fakten arbeiten, gibt es nicht erst seit Donald Trump. In Gerolsbach gibt es "Bürgermeisterwahrheiten" schon länger. 2008 wurde das "Seitzische Pflastermodell" eingeführt. Obwohl dies nach Aussage vom Drittem Bürgermeister Lönner eine "halbseidige" Geschichte war, wurde bis heute der Bürger im Glauben gelassen, dass dies rechtmäßig sei.

In einem Schreiben vom 28. September 2016, welches die Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwertfirm unterschrieben hat, steht auch nur, dass von Zahlungen abgesehen werden könnte, falls die Bürger selber pflastern. Eine verbindliche Zusage ist dies nicht. Bürgermeister Seitz selbst verweigerte kategorisch eine schriftliche Zusage dass keiner, der pflastert, zahlen muss. Auf viele Fragen wurde bei der Anliegerversammlung von den Bürgermeistern nur mit Polemik reagiert oder man bekam gar keine Antwort. Somit wäre das so hinausgelaufen, dass man erst selber pflastern muss und dann zahlen darf. Vielleicht sollten sich die Politiker mal fragen, ob hier noch alles richtig läuft. Als erstes darf der gutmütige Bürger seinen Grund billigst an die Gemeinde abtreten. Danach darf der Bürger zum Dank den Geh- und Radweg bezahlen und zu allem Überfluss dürfen die Anlieger dann noch kehren, Schneeräumen und streuen. Danke. Wir können nicht verstehen, dass ein öffentlicher Geh- und Radweg, der der Allgemeinheit dient, von den Anliegern bezahlt werden muss, obwohl der Anlieger dadurch nur Nachteile hat.

Ich wundere mich auch über das Rechtsverständnis von Gemeinderatsmitglied und CSU-Vorsitzendem Jakob Buchberger und über die Berichterstattung der Zeitung. Plötzlich sind die, die das Kind in den Brunnen geworfen haben, die Guten und diejenigen, die das Kind im Brunnen entdeckt haben, die Bösen! Erstaunlich ist auch, dass sich gerade Gemeinderat Jakob Buchberger aufregt, der selbst an einer Straße wohnt, in der erst vor kurzer Zeit ein neuer Geh- und Radweg gebaut wurde, an dem er weder mitgebaut noch mit bezahlt hat. Des Weiteren ist da keiner der Anlieger verpflichtet, zu kehren, zu räumen oder zu streuen. Dieser Weg wurde ausschließlich mit Steuergeldern bezahlt. Sind wirklich alle Bürger gleich?

Martin Buchberger

und Angelika Kirmair

Gerolsbach