Mittwoch, 30.05.2012 |

 

11.07.2008 18:55 Uhr | 803x gelesen
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Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen


Als Besucher der Informationsveranstaltung zum Thema Mobilfunkstrahlung in Niederscheyern möchte ich anmerken, dass die Ausführungen von Professor Matthias Kunth in dem Artikel nur in einer sehr einseitigen Betrachtungsweise wiedergegeben wurden. Professor Kunth hat in seinem Referat sehr wohl auf die kontrovers geführte Diskussion und Wissenschaftslage zum Thema Mobilfunkstrahlung aufmerksam gemacht. Kunth hat darauf hingewiesen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen, welche möglicherweise durch hochfrequente elektromagnetische Strahlenbelastungen hervorgerufen werden, aus ärztlicher Sicht auf jeden Fall sehr ernst zu nehmen seien. Besonders interessant fand ich die Gegenüberstellung von Grenzwerten im internationalen Vergleich. So gilt in Deutschland ein Grenzwert von 10 000 Mikrowatt pro Quadratmeter, während beispielsweise in Südtirol eine maximale Strahlenbelastung von nur 0,25 Mikrowatt pro Quadratmeter zulässig ist. Professor Kunth vertrat die Auffassung, dass solange die Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, für uns Bürger das "Prinzip der maximalen Vorsorge" zu gelten hat. Jedenfalls hatte ich den Eindruck, dass sich Professor Kunth sehr kritisch mit dem Thema der Mobilfunkstrahlung auseinandergesetzt hat, was in dem Artikel leider nicht zum Ausdruck kam. Der in ihrem Beitrag vermittelte Eindruck von "Friede-Freude-Eierkuchen" zur Strahlenbelastung durch Mobilfunk steht jedenfalls nicht im Einklang mit den Ausführungen von Professor Kunth.


Ursula Charlotte Lange

Pfaffenhofen




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