"Fall Feuerwehrhaus" in neuen Händen

02.12.2008 | Stand 03.12.2020, 5:22 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Überraschende Entwicklung in der Affäre um das Ehrenberger Feuerwehrhaus: Richter Frank Müller-Stadler, der eigentlich über die Strafbefehlsanträge gegen Ex-Bürgermeister Hans Prechter und dessen CSU-Stadtratskollegen Georg Hammerschmid befinden sollte, scheidet aus dem Verfahren aus.

Wie mehrfach berichtet, kam die Ingolstädter Staatsanwaltschaft zur Auffassung, dass Rechnungen des Fuhrunternehmens Hammerschmid an die Stadt für Leistungen beim Bau des Ehrenberger Feuerwehrhauses absichtlich aufgesplittet wurden. So lange, bis die jeweiligen Beträge in die alleinige Zuständigkeit des ehemaligen Bürgermeisters Hans Prechter fielen, der ohne Einschaltung des Bauausschusses ihre Auszahlung anordnen konnte. Die beiden Beschuldigten weisen die Splitt-Vorwürfe zurück, die Staatsanwaltschaft sieht allerdings den Straftatbestand der Untreue (bei Hans Prechter) und Beihilfe dazu (bei Georg Hammerschmid) als erfüllt an. Vor gut drei Monaten stellte die Justizbehörde beim Amtsgericht Pfaffenhofen Anträge auf den Erlass entsprechender Strafbefehle.

Der Fall landete damals bei Strafrichter Frank Müller-Stadler. Bei ihm gingen zwischenzeitlich auch weitere Stellungnahmen der beiden Parteien – Verteidigung und Staatsanwaltschaft – ein.

Doch nun hat Müller-Stadler nichts mehr mit diesen brisanten Vorgängen zu tun. Wie Amtsgerichtsdirektor Herbert Krammer gegenüber dem Pfaffenhofener Kurier erklärte, hat der Richter per so genannter "Selbstanzeige" förmlich gemeldet, dass er (ebenso wie Hans Prechter und Georg Hammerschmid) Mitglied des CSU-Ortsverbandes Pfaffenhofen ist. Er besuche auch regelmäßig Versammlungen und Veranstaltungen der Partei, wobei sich natürlich Gesprächskontakte mit anderen Mitgliedern ergäben, bekundete der Richter. Herbert Krammer: "Richter Müller-Stadler hat das pflichtgemäß gemeldet, weil seine Zugehörigkeit zum CSU-Ortsverband eventuell bei der Staatsanwaltschaft oder auch bei den Verteidigern die Besorgnis der Befangenheit hätte auslösen können."

Laut dem Geschäftsverteilungsplan am Pfaffenhofener Amtsgericht sei die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in seine Zuständigkeit gefallen, erläuterte Herbert Krammer, und: "Ich habe diese Richter-Selbstanzeige wegen der Besorgnis der Befangenheit letztlich als begründet bewertet".

Wie der Amtsgerichts-Chef erläuterte, hätte der Fall durchaus weiter in den Händen von Müller-Stadler bleiben können, wenn es nur um die bloße Mitgliedschaft des Richters bei einer Partei gegangen wäre. Weil dieser aber dem gleichen – und ja durchaus überschaubaren – CSU-Ortsverband wie die beiden Beschuldigten Hans Prechter und Georg Hammerschmid angehöre und hier auch Veranstaltungen der Partei besuche, sei "doch eine nähere Verbindung hergestellt." Und diese hätte eventuell bei Verfahrensbeteiligten den Anschein der Befangenheit erwecken können. Eine Rolle bei seiner Entscheidungsfindung habe auch gespielt, dass sich die von der Staatsanwaltschaft gegen Hans Prechter erhobenen Vorwürfe ja nicht auf dessen Handeln als Privatmann, sondern auf seine dienstliche Vorgehensweise als Bürgermeister bezögen, so Herbert Krammer: "Die richterliche Tätigkeit beruht nun einmal auf Distanz und Neutralität zu den Verfahrensbeteiligten. Und wir wollten hier eine ganz saubere Lösung".

Nach dem Ausscheiden von Müller-Stadler wird jetzt Richter Rüdiger Reng die Akten auf den Tisch bekommen und über die Strafbefehlsanträge befinden.