Wurfsterne als Wandschmuck

28.05.2009 | Stand 03.12.2020, 4:55 Uhr

Pfaffenhofen (mo) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das musste ein 24-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis erfahren, der am Pfaffenhofener Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt wurde, weil die Polizei bei dem Montagearbeiter bei einer Hausdurchsuchung zwei verbotenen Wurfsterne gefunden hatte.

Der Angeklagte nahm vor Gericht zu den Vorwürfen Stellung und berichtete, dass er zusammen mit einem Freund aus Kindertagen die Wurfsterne im Jahr 2001 ganz legal in einem Ingolstädter Geschäft erworben habe. Damals waren diese noch nicht verboten. Anfangs habe er im Wald mit den Wurfsternen auf Heuballen gezielt, nach einiger Zeit aber das Interesse daran verloren und die Waffen nur noch als Wanddekoration verwendet.

Doch dann geriet der 24-Jährige ins Visier der Polizei: Seinem Jugendfreund, der damals beim Kauf der Wurfsterne mit dabei war, half der Montagearbeiter bei der Reparatur seines Autos und lieh ihm 400 Euro, die sein Spezl monatsweise abbezahlen sollte. Als die Zahlungen ausblieben, erinnerte er den Schuldner in mehreren Kurznachrichten an das Geld. Außerdem habe sein Freund Probleme mit Drogen gehabt, deswegen sei dessen Handy durchsucht worden, wobei die Polizei auch auf die SMS des 24-Jährigen mit der nachdrücklichen Forderung auf Rückzahlung des geliehenen Geldes gestoßen sei, so der Angeklagte. Die Folge war nun eine Hausdurchsuchung bei dem Montagearbeiter, bei der die Polizei die zwei angeblich längst vergessenen Wurfsterne fand. "Ich habe nicht mitbekommen, dass die verboten wurden", beteuerte der Mann und versicherte, dass er allgemein kein Interessen an Waffen habe.

Amtsrichter Rüdiger Reng hielt in seinem Urteilsspruch dem Angeklagten zu Gute, dass er den Sachverhalt einräumte und er auch nicht vorbestraft ist. Allerdings hätte der Mann sich über das Wurfstern-Verbot informieren müssen, so dass er an einer Geldstrafe nicht vorbei kam.