Schweitenkirchen
Wo darf man bauen?

Geplante Entwicklungen in Schweitenkirchen

03.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:07 Uhr

Schweitenkirchen (sdb) Wo darf in den kommenden fünf Jahren bis zur nächsten Wahl gebaut werden und wo nicht? Dieser Frage stellte sich der Schweitenkirchener Gemeinderat in einer Klausursitzung Mitte Juni – das Ergebnis wurde nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung festgesetzt.

Dabei einigten sie sich auf fünf potenzielle Baugebiete in den kommenden Jahren: Relativ zeitnah soll eine Fläche im Nordwesten Geisenhausens, dem Mandlberg, in einer Größe von ungefähr 7500 Quadratmetern umgesetzt werden. Die Grundstücke sind bereits im Gemeindebesitz. Auch in Dürnzhausen soll nach dem Einheimischenmodell ein momentaner Acker mit rund 13 000 Quadratmetern Fläche in ein Wohnbaugebiet umgemünzt werden. Der Flächennutzungsplan sieht eine zweireihige Bebauung mit Ortsrandeingrünung vor und auch die als grüne Punkte vermerkten alten Obstbäume sollen bestehen bleiben.

Sollte dieser Plan nicht zu verwirklichen sein, wurde eine Erweiterung des Neubaugebiets in Preinersdorf zwischen Bergblick und Weberweg als Ausweichmöglichkeit überlegt. Bei dem jetzigen Acker handelt es sich um eine Fläche von rund 10 000 Quadratmetern. Mittel- bis längerfristig – in etwa drei bis vier Jahren – ist auch eine Innenraumverdichtung in Aufham angedacht und in Güntersdorf gebe es ein etwa 10 000 Quadratmeter großes Gebiet beim Höhenweg, das eventuell als Baugebiet ausgewiesen werden könnte. Hier müsse jedoch vorab mit dem Landratsamt geklärt werden, ob in diesem Bereich Aussicht auf Genehmigung eines Flächennutzungsplanes bestehe. In Schweitenkirchen selbst gebe es bei Bedarf noch potenzielle Flächen, bei denen die Eigentümer momentan jedoch kein Interesse zeigen, diese zu verkaufen.

Im Moment gebe es mit Westleiten, bei dem die Abnahme in Kürze erfolgen soll, ausreichend Baugebiet. „Dieses Thema ist generell heikel“, so Bürgermeister Albert Vogler. „Auf der einen Seite soll Wohnraum, selbstverständlich auch möglichst günstig, geschaffen werden. Auf der anderen Seite sollen auch möglichst wenig Flächen versiegelt werden und in die Höhe will man auch nicht gehen.“ Am Land sieht Vogler im Einheimischenmodell immer noch die vernünftigste Variante, da auf diese Weise Familienstrukturen zusammengehalten werden. Und dafür behält sich der Gemeinderat bei Überplanung von Einzelflächen im Rahmen von Innenbereichssatzungen jeweils Einzelfallentscheidungen vor.