Schweitenkirchen
Die Beiträge stehen fest

Schweitenkirchener Haus- und Grundbesitzer müssen für Sanierung des Abwassersystems zahlen

24.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:10 Uhr

Die Erweiterung der Kläranlage Schweitenkirchen um eine Anlage zur Phosphat-Elimination (dritte Reinigungsstufe) ist nur eine von vielen Maßnahmen, die im Abwassersystem der Gemeinde Schweitenkirchen notwendig sind. ‹ŒArch - foto: Schmid

Schweitenkirchen (PK) Der finanzielle Beitrag, den die Schweitenkirchener Haus- und Grundbesitzer für die Sanierung des Abwassersystems zu zahlen haben, steht fest. Es werden pro Quadratmeter 54 Cent bei der Grundstücksfläche und 3,46 Euro bei der Geschossfläche angesetzt.

Im Gemeinderat wurde außerdem beschlossen, dass dieser Beitrag auf drei Raten gesplittet wird. Fällig sind diese im März und November nächsten Jahres sowie im März 2019. Anfang 2018 erhalten die Bürger ihre jeweiligen Bescheide. Die genauen Details zur beschlossenen Satzung können aber auch im Rathaus eingesehen werden.

Da der Beschluss auf der Tagesordnung ganz oben stand, war der Sitzungssaal voll mit interessierten Bürgern. Neben diesen begrüßte Bürgermeister Albert Vogler (CSU) auch die Ingenieure von Wipfler-Plan, Renate van Olfen und Niederlassungsleiter Manfred Ommer, die für Fragen zur Verfügung standen. Bevor Geschäftsleiter Peter Linke verlas, was im Detail wie saniert wird oder vielleicht auch schon saniert wurde, ging Vogler darauf ein, dass es nicht um etwas Neues geht, "sondern um das, was bereits mehrfach angekündigt wurde". Das erste Mal habe er bereits ausführlich bei den Bürgerversammlungen darüber berichtet. Dann seien die ersten Beschlüsse öffentlich im Gemeinderat gefasst worden. Nach einem Infoschreiben folgte vom 18. September bis zum 4. Oktober die Bürgerbeteiligung zur Geschossflächenermittlung. "Heute geht es lediglich um die Beschlüsse dazu", betonte Vogler und zeigte grobe Kostenschätzungen für eine Doppelhaushälfte und ein Einfamilienhaus auf. Dabei hob der Bürgermeister hervor, dass bei den genannten Beiträgen die Straßenentwässerungsmaßnahmen außen vor gelassen würden. "Auf die Bürger kommen außerdem keine Mehrkosten zu, wenn die Kanalsanierung teurer wird. Sollte es aber billiger werden, verlangen wir auch von den Bürgern weniger Geld." Alles, was in dieser Satzung aufgelistet sei, habe er bereits mehrfach behandeln und veröffentlichen lassen", so Vogler weiter.

Linke trug zunächst die Maßnahmen vor, die bereits ausgeführt wurden: die Erneuerung des Kanalsystems in der Eisenmann-Straße, die Kläranlage Ampertshausen mit Regenüberlauf oder die Kläranlage Niederthann, wo der Rotationstauchkörper wegen akuten Schadens sofort ausgetauscht werden musste. Im Anschluss erläuterte der Geschäftsleiter die laufenden und noch ausstehenden Maßnahmen. So waren in Schweitenkirchen für die Mischwasserentlastung, die Kläranlagen und die Regenwassereinleitung neue Genehmigungen zu beantragen, da die alten ausgelaufen waren. Diese wiederum zogen Maßnahmen nach sich, welche die Kläranlage in Niederthann, die Kläranlage in Schweitenkirchen, die Messeinrichtungen an vier Entlastungsbauwerken, das Drosselbauwerk im Rast- und Gewerbepark Schweitenkirchen-West mit dem dazugehörigen Auslaufbauwerk aus dem Pufferbecken sowie die Sanierung der Kanäle betreffen. Es ging auch darum, welche Kanäle komplett erneuert werden müssen und welche über ein spezielles Schlauchliningverfahren renoviert werden können. "Alle Details können die Bürger auch im Bauamt einsehen", sagte Linke an die vielen Zuschauer gerichtet - und er ging auch darauf ein, dass alle Beitragsschuldner einen Monat Zeit zum Begleichen der Rechnung hätten. Linke führte zudem aus, wie der Gesamtbeitrag letztlich genau berechnet wird.

Nach dem einstimmigen Beschluss dieser Satzung - eine längere Debatte folgte nicht mehr - einigten sich die Räte schließlich auf den 15. März 2018, den 15. November 2018 und den 15. März 2019 als Fälligkeitsdaten der drei Raten.