Rohrbach
Bauen an Rohrbacher Ilm wird einfacher

45 Jahre alter Bebauungsplan für Gellert und Gabis soll bis auf wenige Vorgaben herabgestuft werden

23.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:39 Uhr

Am Gellert vorbei und Richtung Gabis schlängelt sich die Ilm in Rohrbach. Einer der ältesten Bebauungspläne der Gemeinde bestimmt seit 45 Jahren, was Bauherren erlaubt ist. Jetzt wird er überarbeitet. Das Bauen "An der Ilm" soll einfacher geregelt werden. - Foto: A. Ermert

Rohrbach (PK) Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen stellt Gemeinden vor Herausforderungen. Vor 45 Jahren wurden in Rohrbach die Vorgaben für die Häuslebauer im Gellert und im Gabis erstellt. Seither hat sich beim Hausbau viel getan - und so soll "An der Ilm" künftig alles einfacher werden.

Leicht haben sich die Gemeinderäte in ihrer Sitzung am Dienstagabend den Grundsatzbeschluss nicht gemacht, den im Jahr 1971 aufgestellten Bebauungsplan mit der Nummer 5 namens "An der Ilm" schon bald einzumotten.

Christian Ettinger vom Rohrbacher Bauamt versuchte dem Gremium zu vermitteln, weshalb es der beste Weg sei, den völlig veralteten Plan zu einem einfachen Bebauungsplan herabzustufen. "Mit wenigen Festsetzungen", wie es Ettinger formulierte. Gellert und Gabis sollten demnach ein allgemeines Wohngebiet bleiben. Die Anzahl der Wohneinheiten pro Haus könne weiter geregelt werden - oder auch die Vorgabe zum Stauraum vor der Garage. "Ansonsten werden die Wohngebiete dann behandelt wie ein Innenraum", meinte Ettinger. Maßgeblich sei dort das Gebot der Einfügung in den Gebäudebestand.

Die komplette Aufhebung des Bebauungsplans bewertete Ettinger angesichts noch weniger Baulücken und sicherlich etlicher Umbau- und Sanierungsvorhaben der Grundstücksbesitzer in nächster Zeit als wenig zielführend. "Im Innenbereich ist die Zahl der Wohneinheiten nicht geregelt", sagte er. Und Bürgermeister Peter Keck (SPD) fügte an: "Wir wollen den Charakter der beiden Wohngebiete mit Rücksicht auf die Bewohner ja nicht grundlegend verändern."

Den Anlass zu diesem Vorschlag lieferte ein einzelner Bauantrag, der etliche Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans erfordert hätte. Die Lage außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen, die Überschreitung der Wandhöhe, die Drehung der Firstrichtung und etwas höhere Garagen als im Plan vorgesehen konnte das Gremium nicht einfach so erlauben. "Das Landratsamt hat uns vorgegeben, entweder abzulehnen oder den Bebauungsplan für das Vorhaben zu ändern", sagte Ettinger. Auf den Bauherren wären damit rund 5000 Euro an Mehrkosten zugekommen. Und bei der nächsten Befreiung an anderer Stelle hätte dasselbe Verfahren gleich wieder von vorne begonnen. "Das ist nicht nur teuer, sondern macht uns in der Verwaltung ja auch Arbeit. Das bindet Arbeitskraft. Und macht doch so auch keinen Sinn", meinte Bürgermeister Keck.

Das Gemeindeoberhaupt sprach sich - ebenso wie das Bauamt - für die Vereinfachung des gesamten Plans aus. Die Kosten würde der betroffene Bauwerber zwar dann auch anteilig zu tragen haben. "Weil er dadurch einen Vorteil hat", so Ettinger. Aber den Großteil würde die Gemeinde übernehmen. Am Ende wurde diesem Antrag auch stattgegeben - gegen die Stimmen der Bürgergemeinschaft (BGR) und von Michael Schweiger (FDP).

Die Ablehnung stieß bei anderen Räten zumindest auf Verständnis. Denn schließlich bedeutet diese Änderung auch einen großen Aufwand, den sich die Gemeinde auftut. Anton Moosmayr (BGR) hätte "An der Ilm" alles so belassen, wie es ist. "Jeder bringt spezielle Wünsche. Mit den Änderungen ist es sicher auch nicht getan", meinte er. Der Dritte Bürgermeister Hans Vachal (BGR) sah das Vorhaben kritisch. "Ich würde da stur bleiben, schließlich gilt in ganz Bayern das gleiche Baurecht." Die Änderung würde zudem Bezugsfälle schaffen und einen langen Rattenschwanz nach sich ziehen. Und da gab ihm Christian Ettinger auch unumwunden recht. "Wir haben in Rohrbach 30 alte Bebauungspläne", sagte er. Es wäre ein Unding, diese alle auf einmal aufzuheben und einen großen, einfachen Bebauungsplan über den ganzen Ort zu legen. "Das sind 31 Verfahren, und die machen enorm viel Arbeit." Daher würde er den Anlass einfach nutzen, um an dieser Stelle mal damit anzufangen. "Wenn das nächste Gebiet kommt, ziehen wir nach. Und so könnte das Stück für Stück funktionieren."

Letzten Endes mussten sich die BGR-Räte überstimmen lassen. Nach langer Debatte erfüllte das Gremium die Bitte der Verwaltung - und der Bebauungsplan wird nun dergestalt überarbeitet, dass es künftig deutlich einfacher sein wird, mit den Bau- oder Änderungsanträgen umzugehen.

Wie schier unmöglich es ist, die Befreiungen von den alten Festsetzungen gerecht zu erteilen, zeigte übrigens ein Fall im Gabis auf. Dort wurden für ein Wohnhaus etliche Befreiungen vom Landratsamt erteilt, auf die sich der Bauherr nun beziehen wollte. Geklappt hat es nicht, weil die oberste Baubehörde im Landkreis hierzu feststellte, dass ihr damals ein Fehler unterlaufen sei. Das - natürlich längst stehende - Gebäude eigentlich so nicht errichtet hätte werden dürfen, weil schon damals eine Änderung des Bebauungsplans zwingend notwendig gewesen wäre. Glück für den Besitzer, Pech für den jetzigen Bauwerber, der für seine Genehmigung nun mit Mehrkosten rechnen muss. Michael Kornke (FW) kommentierte diesen Borgang nur mit einem sarkastischen Zwischenruf: "Tolle Leistung, Landratsamt! Das war wieder mal großartig!"