Reichertshausen
Satzung wird geändert

30.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:29 Uhr

Reichertshausen (hsg) Zugunsten der Bürger erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Regelung der Satzung für Entwässerungseinrichtungen für nichtig. Das betrifft auch die entsprechende Satzung der Gemeinde Reichertshausen.

Die basiert auf der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr und war bisher auch gültig. Darin heißt es: „Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen“ (unter . 17 Absatz 2 Satz 1 EWS).

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes empfiehlt das Innenministerium jetzt, die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen. Somit können keine Kosten mehr auf die Grundstückseigentümer abgewälzt werden, falls keine direkte Veranlassung vorliegt. Hat der Grundstückseigentümer aber konkreten Anlass gegeben, kann er mit den Kosten für die Untersuchung belastet werden.

Der Reichertshausener Gemeinderat beschloss einstimmig, den entsprechenden Paragrafen neu zu fassen. Die bestehende Entwässerungssatzung vom 14. Dezember 2012 wird dadurch aufgehoben.