Reichertshausen
Kleine Änderungen nötig

Pläne zur Erweiterung des Waldfriedhofes gehen in die nächste Runde

20.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Reichertshausen (clm) Der Reichertshausener Waldfriedhof soll erweitert werden, die Pläne dazu sind eigentlich bereits fertig. Allerdings musste die Gemeinde auf Forderung des Landratsamtes hier einen Bebauungsplan aufstellen und den Flächennutzungsplan ändern - dazu werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, und zumindest die Einwände von Wasserwirtschaftsamt und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie vom Landratsamt bedeuteten weitere Hausaufgaben für die Reichertshausener.

Wie Bauamtsleiter Manfred Thurner erklärte, fordert das AELF eine Ausgleichsfläche. "Friedhöfe sind kein Wald", erklärte er dazu die Begründung des Amtes. "Sie fordern eine Ersatzaufforstung im gleichen Ausmaß." Hier allerdings widerspricht Thurner, denn laut Kaufvertrag von 2001 mit dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds sei lediglich eine Friedhofsfläche gekauft worden. "Das Holzverwertungsrecht liegt beim Fonds", sagte Thurner. Das Bayerische Waldgesetz sei daher nicht auf die Fläche der Gemeinde anzuwenden. "Die Forderung einer Ersatzaufforstung ist an den Vorbesitzer der Fläche zu stellen", sagte Thurner.

Das Wasserwirtschaftsamt wollte statt einer Trinkwasserleitung einen Brauchwasserbrunnen. Allerdings sieht Bürgermeister Reinhard Heinrich (CSU) hier zwei Probleme: "Wir haben im Bestand schon eine Wasserleitung, die würden wir einfach verlängern", sagte er. "Außerdem besteht die Gefahr, dass es wer trinkt." Daher schlug die Gemeinde vor, hier bei der bisherigen Planung zu bleiben. Auf Forderung des Wasserwirtschaftsamtes müssen allerdings andere Abfallboxen organisiert werden: Bei Regen könnten die vorgeschlagenen Container - wie sie im Bestand allerdings bereits verwendet werden - auswaschen, daher müssten hier unten geschlossene Behälter her. Wie viel teurer das wird, konnte Heinrich noch nicht sagen.

Auch das Landratsamt hatte noch Anmerkungen: Die Maße der Stützmauern sollten auf einen Meter beschränkt werden. "Das können wir so nicht machen, denn unsere Urnenwand braucht eine gewisse Höhe", erklärte Heinrich. Daher bleibt die Gemeinde hier bei 2,30 Metern, die übrigen Stützmauern werden auf 1,30 Meter Höhe beschränkt.

Auch die Forderung des Amtes, sowohl das Böschungsverhältnis als auch den Abstand zum Wald anzupassen, wies Heinrich zurück. "Wenn wir den Abstand zum Wald erhöhen, verlieren wir eine Grabreihe oder sogar mehr", sagte er. Damit würde der direkte Anschluss an den Bestandsfriedhof nicht funktionieren. Gleiches gilt für das Böschungsverhältnis.

Eine dritte Anmerkung des Landratsamtes zu zusätzlichen Stellplätzen wies Heinrich ebenfalls zurück. "Da gilt unsere Stellplatzordnung, das passt." Flächennutzungsplan und Bebauungsplan gehen nun in die nächste Auslegung.